Auszug - Einmalige Leistungen und Umzüge im SGB II Und SGB XII rechtssicher handhaben (SozBüD ff.)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Inklusion
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Gesundheit und Inklusion Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 15.08.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 1051
Ort: Yorckstr. 4-11
DS/0705/IV Einmalige Leistungen und Umzüge im SGB II Und SGB XII rechtssicher handhaben
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Mollenhauer-Koch, TessaJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Der Änderungsantrag 1:

Der Änderungsantrag 1:
Einfügen nach Absatz 1 "Dabei ist auf eine Umsetzung auch in leichter Sprache, auf Mehrsprachigkeit und ausreichende Schriftgröße zu achten." Wird einstimmig angenommen.

 

Der Änderungsantrag 2: "Ersetze ,Formular' durch ,Musterbrief' wird mehrheitlich angenommen.

 

Abstimmungsergebnis

Ja

Nein

Enth

Einstimmig

 

             

 

B'90/Die Grünen

2

 

 

SPD

 

2

 

DIE LINKE

1

 

 

PIRATEN

1

 

 

CDU

 

1

 

BÜRGERDEPUTIERTE

1

1

 

 

Der Ausschuss empfiehlt dem ff. Ausschuss für Soziales, JobCenter und Bürgerdienste einstimmig, den Antrag in folgender Fassung zu beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird damit beauftragt die Leistungsträger nach dem SGB II und SGB XII anzuweisen, für die Beantragung bestimmter Leistungen und Zusicherungen bzw. Zustimmungen Musterbriefe und Merkblätter nach der nachfolgenden Maßgabe zu entwickeln, im Internet zu veröffentlichen und den Leistungsbezieher/innen anlassbezogen auszuhändigen. Dabei ist auf eine Umsetzung auch in leichter Sprache, auf Mehrsprachigkeit und ausreichende Schriftgröße zu achten.

Das Bezirksamt wird ferner beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales für eine berlinweit einheitliche Entwicklung von Musterbriefen und Merkblättern nach folgender Maßgabe einzusetzen:

 

Rechtskreis SGB II:

  • Musterbrief und Merkblatt für die Beantragung von Zusicherungen nach § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II (Übernahme laufender Kosten der Unterkunft für eine neue Wohnung)
  • Musterbrief und Merkblatt für die Beantragung von Zusicherungen nach § 22 Abs. 5 S. 1 SGB II (Umzug Unter-25jährige)
  • Musterbrief und Merkblatt für Zusicherungen nach § 22 Abs. 6 S. 1 SGB II (Wohnungsbeschaffungsksoten und Umzugskosten)
  • Musterbrief und Merkblatt für Zusicherungen nach § 22 Abs. 6 S. 2 SGB II (Mietkautionen)
  • Musterbrief und Merkblatt zu Anträgen nach § 22 Abs. 8 SGB II (darlehensweise Miet- und Energieschuldenübernahme)
  • Musterbrief und Merkblatt zu Anträgen auf Gewährung von Erstausstattungen nach § 24 Abs. 3 SGB II
  • Merkblatt zum Verfahren bei Umzügen allgemein

 

Rechtskreis SGB XII:

  • Musterbrief und Merkblatt für die Beantragung von Zustimmungen nach § 35 Abs. 2 S. 3 und 4 SGB XII (Übernahme laufender Kosten der Unterkunft für eine neue Wohnung)
  • Musterbrief und Merkblatt für die Beantragung von Zusicherungen nach § 35 Abs. 2 S. 5 und 6 SGB XII (Wohnungsbeschaffungsksoten und Umzugskosten, Mietkaution)
  • Musterbrief und Merkblatt zu Anträgen nach § 36 Abs. 1 SGB XII (darlehensweise Miet- und Energieschuldenübernahme)
  • Musterbrief und Merkblatt zu Anträgen auf Gewährung von Erstausstattungen nach § 31 Abs. 1 SGB XII
  • Merkblatt zum Verfahren bei Umzügen allgemein

 

Der Bezirksverordnetenversammlung ist binnen drei Monaten nach Beschlussfassung über die getroffenen Maßnahmen zu berichten.

 

 
 

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