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Auszug - Einmalige Leistungen und Umzüge im SGB II Und SGB XII rechtssicher handhaben (SozBüD ff.)
Der Änderungsantrag 1:
Der Änderungsantrag 2: "Ersetze ,Formular' durch ,Musterbrief' wird mehrheitlich angenommen.
Der Ausschuss empfiehlt dem ff. Ausschuss für Soziales, JobCenter und Bürgerdienste einstimmig, den Antrag in folgender Fassung zu beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird damit beauftragt die Leistungsträger nach dem SGB II und SGB XII anzuweisen, für die Beantragung bestimmter Leistungen und Zusicherungen bzw. Zustimmungen Musterbriefe und Merkblätter nach der nachfolgenden Maßgabe zu entwickeln, im Internet zu veröffentlichen und den Leistungsbezieher/innen anlassbezogen auszuhändigen. Dabei ist auf eine Umsetzung auch in leichter Sprache, auf Mehrsprachigkeit und ausreichende Schriftgröße zu achten. Das Bezirksamt wird ferner beauftragt, sich bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales für eine berlinweit einheitliche Entwicklung von Musterbriefen und Merkblättern nach folgender Maßgabe einzusetzen:
Rechtskreis SGB II:
Rechtskreis SGB XII:
Der Bezirksverordnetenversammlung ist binnen drei Monaten nach Beschlussfassung über die getroffenen Maßnahmen zu berichten.
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