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Auszug - Dolmetschertätigkeiten gebührend anerkennen
Der Ausschuss empfiehlt der BVV einstimmig, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, für welche Übersetzungstätigkeiten im Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern Dolmetscherdienste in Anspruch genommen werden sollten. Die Kosten sind entsprechend darzustellen.
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