Auszug - Entwurf der Investitionsplanung für die Haushaltsjahre 2013 bis 2017 1. Lesung  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 26.02.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
DS/0574/IV Entwurf der Investitionsplanung für die Haushaltsjahre 2013 bis 2017
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Abt. Finanzen, Personal und Stadtentwicklungstellv. Vorsteher
  Borchard-Klare, Andreas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
 
Wortprotokoll

Auf Nachfrage erläutert BzBm Herr Dr

Auf Nachfrage erläutert BzBm Herr Dr. Schulz:

 

·         Darlehen in der Investitionsplanung
Sind nach den Veranschlagungsvorschriften so auszuweisen.
 

·         Wertpapiere und Stiftungsgelder
Für die Anlage sind  die Rahmenvorgaben von SenFin zu beachten. Aufgrund der aktuellen Zinsbedingungen erfolgt die Anlage nach einem Beschluss des Bezirksamts vorübergehend in Tagesgeld.
 

·         Vervollständigung Uferweg Stralau
Bei der Recherche im Hintergrund wurde festgestellt, dass der Bezirk einige Flurstücke unter Beteiligung der Dorfkirche besitzt. Bei der erneuten Diskussion, die Verbindung zwischen den beiden Grünflächen herzustellen, wozu die Kirche grundsätzlich bereit sei, wurde festgestellt, dass mindestens zwei Gräber so dicht an der Böschung liegen, dass eine Wegeverbindung nicht realisierbar sei. Von daher wird die Steglösung (Breite 3-3,5 m), zu finanzieren durch SenStadt, verfolgt.

Zur Komplettierung des Lückenschlusses wird zum Protokoll nachgereicht:
Die Enteignung der Teilflächen gem. Urteil des Landgerichts vom 17.02.2007 ist rechtskräftig. Gegen die Nichtzulassung der Revision war eine Klage beim Kammergericht anhängig. Diese wurde mit Urteil vom Kammergericht Berlin vom 2.Oktober 2009 zurückgewiesen. Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde mit Beschluss vom 16.12.2010 vom III. Senat des Bundesgerichtshofs zurückgewiesen. Der Nachtragsbeschluss und die Ausführungsanordnung wurden dem Bezirk am 26.10.2011 von der Enteignungsbehörde zugestellt.
 

 
 

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