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Auszug - Bebauungsplan VI - 140fa VE "Yorckdreieck" Hier: Kompensationsbetrachtung
Der Gutachter führt aus, dass die Kartierung des Geländes in 2006 erfolgte und der Umweltprüfung zugrunde gelegt wurde. Zitat aus dem Gutachten: „…für die Umweltbetrachtung der gewerblichen Nutzung mit der vorhandenen Vegetation als Bestand zugrunde gelegt, um da Ergebnis der Umweltprüfung nicht zu verzerren.“
Auf den Einwand, es wurde wertvolle Vegetation beseitigt, wird aus dem Gutachten zitiert: „Aus der Sicht des floristischen Artenschutzes ist das Gelände des Yorckdreiecks nicht von Bedeutung.“
Auf die Kritik der Art und Weise der Bilanzierung wird ausgeführt, dass zielorientiert bilanziert wird. Durch den Rahmenvertrag ist das Ergebnis in Teilen vorgegeben. (Wo soll kompensiert werden?: Im Gleisdreieckpark. Wie soll kompensiert werden?: Kosten sofort in den Ostpark verbaut) Daher handelt es sich nur um ein rechnerisches Verhältnis. Zugrunde gelegt wird, so haben sich Bezirksamt und SenStadt verständigt, der Versiegelungsansatz, als maßgeblichen Faktor, im Verhältnis 1:1. Die neuversiegelte Fläche wird mit 51 €/qm berechnet. (51 € entspricht einem qm Baukosten im Ostpark).
Die Betrachtung erfolgte nicht Schutzgüterbezogen, sondern nach Wirkfaktor, da dieser sich auf verschiedene Schutzgüter auswirke. Und die Versiegelung sei ein Wirkfaktor, der gut die Auswirkungen der Bebauung auf mehrere Bereiche wiedergebe.
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