Auszug - Protokollierung des Ausschusses Anmerkungen zu TOP2 §56 GO (4) Über Ausschusssitzungen ist ein Ergebnis- und Beschlussprotokoll zu fertigen. Auf Verlangen eines Ausschussmitglieds sind dessen Äußerungen in das Protokoll aufzunehmen. Das Protokoll ist von der/dem Vorsitzenden, die/der die Sitzung geleitet hat, zu unterzeichnen. §56 GO(5) In Protokolle öffentlicher Sitzungen ist auf Wunsch Einsicht zu gewähren. Auf Wunsch werden diese auf elektronischem Weg entgeldfrei zur Verfügung gestellt. §8 GO (3) Die Protokolle werden durch das BVV-Büro gefertigt.  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 07.11.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 1051
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

Bezug nehmend auf das Protokoll vom 05

Bezug nehmend auf das Protokoll vom 05.09.2012, das äußerst knapp gehalten ist, wird vorgeschlagen, die GO-BVV hinsichtlich der Protokollierung zu modifizieren. (Hinweis BVV-Büro: Die Sitzung am 5.9. fand extern statt. Weder wurde die Aufnahmetechnik angefordert, noch die Sitzung protokolliert).
Für eine Änderung der GO-BVV verweist der Ausschuss mehrheitlich auf die Zuständigkeit des Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Transparenz, Verwaltungsmodernisierung und IT, Geschäftsordnung.

 

 
 

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