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Auszug - Protokollierung des Ausschusses Anmerkungen zu TOP2 §56 GO (4) Über Ausschusssitzungen ist ein Ergebnis- und Beschlussprotokoll zu fertigen. Auf Verlangen eines Ausschussmitglieds sind dessen Äußerungen in das Protokoll aufzunehmen. Das Protokoll ist von der/dem Vorsitzenden, die/der die Sitzung geleitet hat, zu unterzeichnen. §56 GO(5) In Protokolle öffentlicher Sitzungen ist auf Wunsch Einsicht zu gewähren. Auf Wunsch werden diese auf elektronischem Weg entgeldfrei zur Verfügung gestellt. §8 GO (3) Die Protokolle werden durch das BVV-Büro gefertigt.
Bezug nehmend auf das Protokoll vom 05.09.2012, das äußerst knapp gehalten ist, wird vorgeschlagen, die GO-BVV hinsichtlich der Protokollierung zu modifizieren. (Hinweis BVV-Büro: Die Sitzung am 5.9. fand extern statt. Weder wurde die Aufnahmetechnik angefordert, noch die Sitzung protokolliert).
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