Auszug - Leitlinien für einen fahrradfreundlichen Bezirk  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 10.10.2012 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
DS/0346/IV Leitlinien für einen fahrradfreundlichen Bezirk
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenVorsteherin
Verfasser:Honnens, ChristianJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich, den Antrag mit Änderungen anzunehmen

Der Ausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich, den Antrag mit Änderungen anzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis

Ja

Nein

Enth

Einstimmig

 

             

 

B’90/Die Grünen

X

 

 

SPD

X

 

 

DIE LINKE

 

 

X

PIRATEN

 

 

X

CDU

 

X

 

BÜRGERDEPUTIERTE

2

 

2

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich zukünftig in seinem Verwaltungshandeln an folgende Leitlinien zu halten:

 

1.       Sichere Spuren für Räder: Auf allen Hauptstraßen (übergeordneter Verkehr) sind Radstreifen einzurichten.

2.       Entschleunigung: Dort wo PKWs und Räder die Straßen ohne räumliche Trennung gemeinsam nutzen, muss der motorisierte Verkehr zugunsten des Radverkehrs langsamer (z. B.: durch Fahrradstraßen) werden – und damit leiser, weniger gefährlich und unattraktiver.

3.       Vorfahrt für Fahrräder: Fahrradstraßen haben vor anderen Nebenstraßen Vorfahrt.

4.       Freiräume schaffen: Wir wollen den Flächenverbrauch des motorisierten Individualverkehrs zugunsten umweltverträglicher Verkehrsträger verlagern.

5.       Wege attraktiver machen: Straßen mit Kopfsteinpflaster sind nach Bauarbeiten mit Radstreifen auszustatten, die eine glatte Oberfläche haben.

6.       Benachteiligung beseitigen: Damit Radfahrerinnen und Radfahrer beim Linksabbiegen nicht benachteiligt werden und im Gegensatz zu allen anderen Fahrzeugen nicht zwei Ampelphasen brauchen, werden Wegführungen und Ampelschaltungen entsprechend eingerichtet. (Beispiel: Alexanderplatz: Karl-Liebknechtstraße links in die Alexanderstraße)

7.       Gleiches Recht für alle: Bei Baustellen wird der Radverkehr obligatorisch mit eigenen Spuren auf der Straße umgeleitet – genau so wie der Autoverkehr. Ausgeschlossen sind Umleitungen über Gehwege. (Negativbeispiel: Köpenicker Straße beim Umbau auf der Oberbaumbrücke)

8.       Nicht mal vorübergehend: Radstreifen und -wege werden nicht ohne qualitativ gleichwertigen Ersatz dem motorisieren Verkehr übertragen – auch nicht bei kurzfristigen Baustellen. (Negativbeispiel: Köpenicker Straße beim Umbau auf der Oberbaumbrücke)

9.       Überholen ermöglichen: Radstreifen und Radwege werden so breit angelegt, dass Räder einander ohne Probleme überholen können – auch wenn sie beispielsweise einen breiteren Kinderanhänger haben.

10.   Unfallschwerpunkte abbauen: Die Kreuzungen, bei denen der Radverkehr häufig in Unfälle verwickelt ist, werden mit Priorität umgebaut.

11.   Nicht aufs Glatteis schicken: Alle Radwege und -streifen werden im Winter von Schnee und Eis geräumt.

12.   Risiko bei Schienen entschärfen: Auf Straßen mit Bahnverkehr werden die Fahrradstreifen deutlich sichtbar in die Mitte der Schienen verlegt.

13.   Freie Fahrt auf Radstreifen: Das Ordnungsamt geht aktiv gegen Fahrzeuge vor, die  in der zweiten Reihe und auf Fahrradstreifen parken.

14.   Schutzraum schützen: Wo immer möglich sind Radstreifen durch durchgezogene Linien (statt nur durch gestrichelte) zu schützen. Dort wo Radstreifen häufig zugeparkt werden (könnten), sind sie baulich zu schützen, z.B.: durch Poller, Bordsteine oder ähnliches.

15.   Parkplätze schaffen: Der Bezirk richtet immer dort, wo Bedarf besteht, sichere Fahrradabstellplätze in Form von so genannten Kreuzberger Bügeln oder Grünen Radparkplätzen ein.

16.   Fußwege freihalten: Haben Gehwege eine Tiefe von weniger als zwei Metern, werden Radparkplätze nach Möglichkeit auf der Straße angelegt.

17.   Breite Bikes berücksichtigen: Hindernisse zur Verkehrsberuhigung sind so anzulegen, dass Lastenräder mit drei Rädern oder Fahrräder mit Kinderanhängern nicht behindert werden.

18.   Unnötige Sperrungen vermeiden: Wird der Belag neben Radstreifen und -wegen aufgerissen, muss der Aushub auch neben der Fahrradstrecke gelagert werden.

19.   Baustellen für Fortschritt nutzen: Bei Baumaßnahmen z.B. durch BVG oder Wasserbetriebe wird die Verkehrsinfrastruktur mindestens zugunsten des Radverkehrs verbessert; der alte Status Quo wird nicht wieder hergestellt.

 

Dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien ist im März 2013 zu berichten.

 

 

 
 

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