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Auszug - Bergmnannstr. 5-7
BzBm Herr Dr. Schulz führt aus, dass der dort festgesetzte BPlan, bis zu 750 qm für Gewerbebetriebe zulässt, sofern diese nicht störend oder für Gesundheitsnutzung vorgesehen sind. Das Bezirksamt geht davon aus, dass das geplante Nagelstudio mit 30 qm die Voraussetzungen erfüllt. Es liegt ein zweiter Antrag für ein Büro für Kommunikation und Gestaltung mit 91 qm vor, der ebenfalls innerhalb der 750 qm zulässig ist. Ferner wird darauf hingewiesen, dass es eine Anfrage gegeben hat, dort eine Kita einzurichten. Nach Rückmeldung aus der Kitaentwicklung besteht in dem dortigen Einzugsbereich ein Fehlbedarf von 22 Kitaplätzen. Grundsätzlich sieht das Bezirksamt die Einrichtung einer Kita positiv, hat jedoch Bedenken bezüglich der nachzuweisenden Kitafreifläche.
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