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Auszug - Zur Lage der Flüchtlinge in Berlin und Modelle der erfolgreichen Unterstützungsarbeit für Flüchtlinge (Beiträge von Wolfgang Janzer, Marta Galvis de Janzer, Nasima El-Zein, Osman Tekin)
Frau Galvis
de Janzer stellt den Begriff „Multikulti“ in Frage, er sei nur etwas für die
„besseren Ausländer“, nicht für die Stigmatisierten. In die
Manege kommen etwa 50 Prozent geduldete palästinensische Kinder und Jugendliche
sowie andere Kinder und Jugendliche mit oder ohne deutschen Pass aus den
unterschiedlichsten Herkunftsländern und mit den unterschiedlichsten
rechtlichen Aufenthaltsstati. Herr Janzer
nennt den Duldungsstatus „widerlich“, da er bei den Kindern schon mit 12
Jahren, teils in der dritten Generation in Berlin, zu Angst, Resignation,
Rückzug, Verweigerung und Widerstand führt. Seine Forderung lautet: „Jegliche
rassistische Interaktion muss aufhören. So einfach. Die Vision ist der
friedliche Umgang, Austausch, Dialog, Fähigkeiten zwischen den Menschen
herstellen, zivile Formen finden, zivilgesellschaftlich leben.“ Mädchen
kommen zwar mehr in die Manege als in anderen Einrichtungen, aber zahlenmäßig
auch hier bedeutend weniger als Jungs. Dabei spielen oft traditionelle,
religiöse und konservative Einstellungen der Eltern, insbesondere der Väter,
eine entscheidende Rolle, wenn es zum Verbot des Aufenthalts in der Manege
kommt. Eine
kontinuierliche Elternarbeit gestaltet sich schwierig. Neben Unterstützung bei
Behördengängen, bei der Suche nach Rechtsanwälten u.v.m. findet zurzeit eine
gemeinsame gestalterische Arbeit mit vier von der Ausweisung bedrohten Müttern
statt. Auf die
Frage, wie die neue Bleiberechtsregelung von den betroffenen geduldeten
Jugendlichen aufgenommen wurde, antwortet Osman Tekin als jüngster Mitarbeiter
der Manege: „Erst war die Freude groß, und dann merkten wir, dass sie nicht für
uns gilt.“ In Neukölln wurden laut Herrn Tekin zwischenzeitlich viele Anträge abgelehnt. Der
Ausschussvorsitzende Lenk stellt auf Nachfrage fest, dass im Unterschied etwa
zum brandenburgischen Landkreis Unterhavel die betroffenen Personen in Berlin
von Seiten der zuständigen Behörden nicht per Anschreiben über das neue
Bleiberecht informiert worden sind und sich häufig, wie auch der Flüchtlingsrat
in Berlin bestätigt, nicht zureichend informiert fühlen. Auch die Zeit, die die
Behörden für die Bearbeitung der Anträge benötigen, steht in einem eklatanten
Missverhältnis zu der in manchem anderen Bundesland, z.B. Hessen. Herr Tekin
berichtet von seiner persönlichen Situation, einer „Köpenickiade“ (vgl.
Hauptmann von Köpenick: ohne Arbeit kein Pass, ohne Pass keine Arbeit) in der
Bemühung, seine Ausbildung und sein Fachabitur zu machen; von der Angst seiner
von Abschiebung bedrohten Familie mit sechs jüngeren Geschwistern, die alle in
Berlin geboren sind; von Behördenwillkür und dem per Gesetz weit gefassten
Spielraum, der den SachbearbeiterInnen je nach Sympathie oder Antipathie den
AntragstellerInnen gegenüber zur Verfügung steht. „Wie soll man sich
integrieren“, fragt Herr Tekin, „wenn es der Staat nicht zulässt?“ Herr Stry
(CDU) hält dem entgegen, dass die Bundesrepublik ein Rechtsstaat ist, es sich
um einen Einzelfall handele und er deshalb gerne erst einmal die Gegenseite
hören wolle. Es wird ihm entgegnet, dass mittlerweile ein Gericht festgestellt
hat, dass die Schikanen, denen sich die Familie Tekin ausgesetzt sah,
rechtswidrig sind; dass bundesweit schätzungsweise etwa 40.000 Menschen von
dieser Praxis betroffen seien, dass die Auslegung der Gesetzgebung Integration
oft nicht fördert, sondern verhindert und zu Perspektivlosigkeit mit allen
ihren sozialen und psychologischen Begleiterscheinungen führt. Der
Ausschussvorsitzende dankt den 3 MitarbeiterInnen der Manege für ihre
Darstellungen unter Top3 und Top 4, insbesondere auch für die plastischen
Berichte über die Lebensbedingungen von Flüchtlingen in Berlin anhand von
konkreten „Fällen“. Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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