Auszug - Das neue Bundesprogramm gegen Rechts, Sachstand im Bezirk( Bericht Herr Dr. Franz Schulz)  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration und Migration
TOP: Ö 5
Gremium: Integration und Migration Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 18.01.2007 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 1063/65
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der BzBm, Herr Dr

Der BzBm, Herr Dr. Schulz berichtet über die bezirklichen Tätigkeiten gegen Rechts seit der Studie „Demokratiegefährdende Tendenzen in Friedrichshain-Kreuzberg“ im Jahr 2003. Tätig sind u.a. die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus (MBR) in Zusammenarbeit mit dem Antidiskriminierungsnetzwerk ADNW, sowie die Bürgerinitiative „Friedrichshain gegen Rechts“. Seit Herbst 2005 berät die MBR den Bezirk bei der Entwicklung und Umsetzung bezirksweiter Maßnahmen im Umgang mit demokratiegefährdenden Phänomenen, darüber hinaus beteiligt sich der Bezirk an der Bürgerinitiative.

Im Rahmen des neuen Bundesprogramms gehen Förderungen in Säule 1 (max100.000€/Jahr) an die Kommunen zur Entwicklung lokaler Aktionspläne unter Beteiligung lokaler zivilgesellschaftlicher Akteure. Die Kommune hat im Gegenzug unbare Leistungen zu erbringen, dies in Personal- uns Sachmittel zur Verfügung zu stellen. Für Friedrichshain-Kreuzberg wird in Säule 1 (Fristverlängerung bis 31.01.07) ein Antrag gestellt auf Initiative des Kreuzbergmuseums; Bedingung des BA`s ist hierbei die Zusammenarbeit mit dem Paul Singer Verein, die konzeptionelle Bündelung der Maßnahmen von Paul Singer Verein und Kreuzbergmuseum. Es besteht die Zuversicht, dass das Kreuzbergmuseum eine Koordinierungsstelle einrichtet. Bezirklich wäre diese sonst bei der Beauftragten für Migration und Integration, Frau Nahawandi, anzusiedeln, was jedoch die Chancen, in die engere Auswahl für eine Förderung zu gelangen, erheblich schmälern würde, da Frau Nahawandi bereits Mittel aus der Piening-Förderung mit sehr ähnlichen Zielsetzungen für Friedrichshain-Kreuzberg koordiniert; somit eine Doppelstruktur gegeben wäre, die mit Gewissheit keine Unterstützung fände.

In Säule 2 antragsberechtigt sind NGOs für Einzelmaßnahmen  (Antragsfrist bis Mitte Februar 2007) bis max 20.000 Euro. Das BA ist bereit, Initiativen zu unterstützen, die Anträge stellen, hat jedoch keinen Überblick über die aktuell in den entsprechenden Themenfeldern tätigen Projekte und Initiativen, da diese im Rahmen des alten Bundesprogramms eigenständig agierten und nicht auf eine Kooperation mit dem Bezirk angewiesen waren.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

 
 

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