Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Einfügung § 29 Absatz 4:
Entsprechen die der BVV zur Kenntnis gebrachten Maßnahmen des Bezirksamtes nicht oder nicht voll dem Ersuchen der BVV, kann der Antrag gestellt werden, dass die BVV die Entscheidungen des Bezirksamtes aufhebt und gemäß § 12 Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) selbst entscheidet, sofern die Maßnahmen nicht Einzelpersonalangelegenheiten, den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, ärztlich, zahnärztlich und tierärztlich bestimmte Tätigkeiten, die Durchführung und Sicherung der Erfüllung der Schulpflicht oder Ordnungsangelegenheiten betreffen.
Begründung:
Bisher enthält die GO dazu nicht nur keine Regelung, das geltende Recht der BVV Vorlagen zur Kenntnisnahme nicht zur Kenntnis zu nehmen und durch eigenen Beschluss zu ersetzen wird sogar regelmäßig negiert. Klarstellung gemäß § 12 Bezirksverwaltungsgesetz und damit sinngemäße Übernahme der Regelung aus zahlreichen Geschäftsordnungen anderer BVV.
BüTra 11.09.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 23.09.2015
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.