Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wir aufgefordert, sich nachdrücklich für die Umsetzung aller Instrumentarien des neuen Schwerbehindertengesetzes und damit für die Förderung der Integration von Menschen mit Behinderung in Ausbildung und Beruf einzusetzen. In diesem Zusammenhang muss sichergestellt werden, dass die in der Koalitionsvereinbarung festgeschriebene Zusammenarbeit mit den Integrationsfachdiensten erfolgt und der Beschluss des Abgeordnetenhauses zur 15/3988 und 15/4753 zur besseren Betreuung Schwerbehinderter auch in Friedrichshain-Kreuzberg umgesetzt wird.
Der BVV ist zur Sitzung im März 2007 zu berichten.
Begründung:
Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren durch die Weiterentwicklung des Schwerbehindertenrechts, zuletzt durch das „Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen“ einen maßgeblichen Beitrag zur weiteren Integration in Arbeit und Beruf geleistet. Das Schwerbehindertengesetz sieht ausdrücklich den weiteren Ausbau der Integrationsfachdienste (IFD) vor, die neben der Beratung und Berufsbegleitung ihre erfolgreiche Vermittlungstätigkeit fortsetzen und hinsichtlich der Vermittlung in Ausbildung ausbauen sollen. Die Zuständigkeit für die IFD wechselte zum 01.01.05 von der Bundesagentur an die Integrationsämter, die jedoch aus den Mitteln der Ausgleichabgabe ausschließlich die begleitende Hilfe im Arbeitsleben (§ 102 SGB IX) finanzieren können. Da die Bundesagentur sich nun nicht mehr als zuständig betrachtete und – z.B. in Berlin- als Träger der beruflichen Rehabilitation (§ 33 SGB IX) die IFD nicht mehr mit der Vermittlung beauftragt hat, ergab sich nicht nur ein Widerspruch zum Gesetz sondern es besteht weiterhin die Gefahr, dass die mit großem Mitteleinsatz aufgebauten IFD nicht mehr für die Vermittlung in Arbeit tätig werden können. Um dies zu vermeiden ist in der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Linkspartei-PDS die Zusammenarbeit der Jobcenter mit den IFD festgeschrieben worden. Außerdem hat das Abgeordnetenhaus schon seit längerem beschlossen, die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen mit einer Behinderung durch eine gezielte Betreuung zu verbessern.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird in die Ausschüsse für Beschäftigung und Job Center und für Soziales und Gesundheit (ff) überweisen.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Besch JC
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wir aufgefordert, sich nachdrücklich für die Umsetzung aller Instrumentarien des neuen Schwerbehindertengesetzes und damit für die Förderung der Integration von Menschen mit Behinderung in Ausbildung und Beruf einzusetzen. In diesem Zusammenhang muss sichergestellt werden, dass die in der Koalitionsvereinbarung festgeschriebene Zusammenarbeit mit den Integrationsfachdiensten erfolgt und der Beschluss des Abgeordnetenhauses zur 15/3988 und 15/4753 zur besseren Betreuung Schwerbehinderter auch in Friedrichshain-Kreuzberg umgesetzt wird.
Der BVV ist zur Sitzung im April 2007 zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wir aufgefordert, sich nachdrücklich für die Umsetzung aller Instrumentarien des neuen Schwerbehindertengesetzes und damit für die Förderung der Integration von Menschen mit Behinderung in Ausbildung und Beruf einzusetzen. In diesem Zusammenhang muss sichergestellt werden, dass die in der Koalitionsvereinbarung festgeschriebene Zusammenarbeit mit den Integrationsfachdiensten erfolgt und der Beschluss des Abgeordnetenhauses zur 15/3988 und 15/4753 zur besseren Betreuung Schwerbehinderter auch in Friedrichshain-Kreuzberg umgesetzt wird sowie eine enge Zusammenarbeit mit den Friedrichshain-Kreuzberger Wirtschaftsunternehmen sicher gestellt wird.
Der BVV ist zur Sitzung im April 2007 zu berichten.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Beschäftigung und Job Center, Ausschuss für Soziales und Gesundheit ff.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.