Die Frist für die EQ-Antragstellung für das Programmjahr 2023 ist abgelaufen. Vielen Dank für das rege Interesse!
Für das Programm EQ sind jährliche Projektaufrufe vorgesehen, sodass eine erneute Antragstellung im Frühjahr 2024 möglich sein wird.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Sicheres Wohnen – AöR und das Landesdenkmalamt sind zur Zeit nicht per E-Mail zu erreichen. Bitte wenden Sie sich bei Terminangelegenheiten und dringenden Anliegen telefonisch an die jeweiligen Ansprechpersonen. Die Rufnummern finden Sie auf den Projektseiten.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Referat IV B – Förderung im Quartier