Was ist geplant?
Für den Bebauungsplan 3-89 (Elisabeth-Aue, Teilprojekt 1) wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von rd. 870 Wohneinheiten, einer Oberschule mit den entsprechenden Sport-, Frei- und sonstigen Flächen, öffentlichen Grünflächen sowie öffentlichen Straßenverkehrsflächen zur Anbindung des Plangebietes. Das Teilprojekt 1 markiert den Beginn der Entwicklung des Neuen Stadtquartiers Elisabeth-Aue.
Rechtliche Hinweise
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Entwurfs des Bebauungsplans 3-89 umfasst die südöstliche Teilfläche der Elisabeth-Aue zwischen Blankenfelder Straße und Rosenthaler Weg im Bezirk Pankow, Ortsteil Blankenfelde. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen veröffentlicht den Entwurf des Bebauungsplans 3-89 mit Begründung und Umweltbericht, Fachgutachten und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Art der Beteiligung
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Amtliche Bebauungsplannummer:
3-89
Zeitraum der Beteiligung:
16.03.2026 – 20.04.2026
Wo und wie können Sie sich beteiligen?
Vom 16.03.2026 bis einschließlich 20.04.2026 können Sie den Entwurf des Bebauungsplans 3-89 im Internet unter https://be.beteiligung.diplanung.de/plan/3-89 einsehen, sich über Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung informieren und eine Stellungnahme abgeben.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung in dem genannten Zeitraum von Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr sowie Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter 90173-3856 / -4233 oder nach Terminvereinbarung per E-Mail (3-89@senstadt.berlin.de) in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin, Raum 006 zur Verfügung gestellt. Ebenfalls einsehbar sind die Unterlagen in dem genannten Zeitraum von Montag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr im Bezirksamt Pankow in der Storkower Str. 97, 10407 Berlin, im Erdgeschoss im Foyer zur rechten Seite.
Während der Auslegungsfrist können Sie eine Stellungnahme abgeben, die mit den anderen öffentlichen und privaten Belangen abgewogen wird.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetz-buchs (BauGB) und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB).Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten/E-Mail-Adresse dient ggf. der weiteren Kommunikation. Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit veröffentlicht wird.