Was ist geplant?
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V-67b VE „Rudolfstraße 19“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Hotelkomplexes in unmittelbarer Nähe zum S+U Warschauer Str. entlang der Rudolfstraße geschaffen werden.
Der Hotelkomplex, einschließlich der Erdgeschossnutzungen, soll die angrenzende, geplante Bebauung eines gemischten Quartiers mit weiteren urbanen Nutzungen sinnvoll ergänzen und der Nachverdichtung in zentraler Lage dienen.
Mit der Planung wird eine Entwicklung im Sinne des § 1 Abs. 5 BauGB verfolgt, die soziale, wirtschaftliche und ökologische Belange in Einklang bringt und den Standort langfristig als attraktiven, lebenswerten und zukunftsfähigen Stadtraum sichert.
Rechtliche Hinweise
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans V-67b VE umfasst das Grundstück zwischen Rudolfstr. 18 im Osten, Warschauer Platz im Westen und Tamara-Danz-Straße im Norden sowie für die Flächen des Warschauer Platzes und der Tamara-Danz-Straße im Norden und die Flächen der Rudolfstraße im Süden im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain
Art der Beteiligung
Frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Amtliche Bebauungsplannummer:
V-67b VE
Zeitraum der Beteiligung:
16.03.2026 – 14.04.2026
Wie können Sie sich beteiligen?
Sie können den Bebauungsplanentwurf einsehen, sich über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung informieren und Äußerungen hierzu abgeben. Die Äußerungen fließen in die weitere Planung ein. Bitte achten Sie auf die Einhaltung der genannten Frist, weil nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Wann und wo wird der Planentwurf veröffentlicht?
Während des Beteiligungszeitraums vom 16.03. bis 14.04.2026 stehen die Planunterlagen als Downloads zur Verfügung (siehe unten). Die Stellungnahmen können per Kontaktformular oder per E-Mail an V-67@senstadt.berlin.de übermittelt werden. Alternativ können Sie Ihre Stellungnahme auch schriftlich vor Ort an der unten genannten Adresse oder postalisch an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – II W 53 –, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin abgeben.
Zusätzlich stehen die Unterlagen im Dienstgebäude der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin, Raum 0026 , von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 09:00 bis 16:30 Uhr zur Einsicht.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung und Berliner Datenschutzgesetz. Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich Bebauungsplanverfahren“, die mit veröffentlicht wird.