Wo und wie können Sie sich beteiligen?
Während des Beteiligungszeitraums können Sie die Planunterlagen im Internet einsehen und eine Stellungnahme abgeben. Diese soll elektronisch über Eingabe auf der Internetseite oder per E-Mail an B-Plan-11-168@senstadt.berlin.de übermittelt werden. Bei Bedarf kann eine Stellungnahme auf anderem Weg (z.B. schriftlich vor Ort unter der unten genannten Adresse oder postalisch an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen – II W 54 –, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin) eingereicht werden.
Zusätzlich stehen die Unterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Dienstgebäude Württembergische Straße 6, 10707 Berlin, Raum 0026 von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr zur Einsicht bereit. Wenn Sie außerhalb dieser Zeiten Einsicht nehmen möchten, können Sie unter der Nummer (030) 90173-4839 / 4216 / 4205 oder mittels E-Mail: B-Plan-11-168@senstadt.berlin.de einen Termin vereinbaren.
Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit veröffentlicht wird.
Beteiligen Sie sich!
Zusätzlich zur Einsichtnahme im Internet können die Originalunterlagen in unseren Räumlichkeiten eingesehen werden.
Sie haben vor Ort die Möglichkeit Nachfragen zu stellen, in die Bebauungspläne Einsicht zu nehmen und Ihre Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung einzureichen.