Aufbauend auf dem im April 2025 vom Berliner Senat beschlossenen Struktur- und Nutzungskonzept, das die übergeordneten Zielsetzungen für die Entwicklung des Neuen Stadtquartiers darstellt, wurde 2025 eine sogenannte Umsetzungskonzeption erarbeitet. Die Umsetzungskonzeption besteht aus einer Zeit- und Maßnahmenplanung sowie einer Kosten- und Finanzierungsübersicht.
Die Zeit- und Maßnahmenplanung stellt dar, welche Verkehrs- und Hochbaumaßnahmen zu welcher Zeit umgesetzt werden müssen, damit die Entwicklung des geplanten Stadtquartiers zügig ablaufen kann. Dabei geht es vor allem darum, die Realisierung der vielfältigen Maßnahmen zeitlich und räumlich zu koordinieren, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und den Verkehrsfluss sowie die Erreichbarkeit des Gebiets durchgehend sicherzustellen. Die Kosten- und Finanzierungsübersicht zeigt auf, was die Maßnahmen überschlägig kosten, wann die Kosten im Zeitverlauf anfallen und wie sie finanziert werden können. Die Umsetzungskonzeption wurde innerhalb der Verwaltung intensiv abgestimmt. Die Umsetzung des gesamten Neuen Stadtquartiers dauert insgesamt etwa 19 Jahre (Abschluss voraussichtlich im Jahr 2044) und erfordert aufgrund der Größe und Komplexität des Vorhabens ein Investitionsvolumen in Höhe eines hohen dreistelligen Millionenbetrags, verteilt über den gesamten Realisierungszeitraum. Bei Anwendung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme sind jedoch Einnahmen durch Ausgleichsbeträge und/oder Verkaufserlöse als Teil einer Gegenfinanzierung erwartbar. Die Umsetzungskonzeption soll den Nachweis erbringen, dass die Realisierung des Neuen Stadtquartiers innerhalb eines angemessenen Zeitraums grundsätzlich möglich und finanzierbar ist – eine der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB.
Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen wurde zudem die Erforderlichkeit und potenzielle Abgrenzung einer solchen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme geprüft. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass sich das Neue Stadtquartier im Sinne eines Projektverbunds aus drei Einzelquartieren zusammensetzt: dem Quartier Nord, dem Quartier Süd sowie dem Quartier Alte Gärtnerei. Aufgrund der unterschiedlichen Ausgangssituation in den einzelnen Quartieren z.B. hinsichtlich der Eigentumssituation ist beabsichtigt, die drei Quartiere mit unterschiedlichen (Rechts-)Instrumenten zu entwickeln.
Im Quartier Süd ist die geplante Entwicklung aufgrund der komplexen Eigentumsverhältnisse bei Schlüsselgrundstücken nicht ohne weiteres zügig umsetzbar und die Anwendung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme daher dort voraussichtlich nach Maßgabe des § 165 BauGB grundsätzlich begründbar und möglich.
Im Quartier Nord befinden sich die Flächen hingegen überwiegend im Eigentum des Landes Berlin oder mitwirkungsbereiter Eigentümerinnen und Eigentümer, weshalb die geplante Entwicklung dort auch mit Instrumenten des allgemeinen Städtebaurechts (Bebauungspläne, städtebauliche Verträge) umsetzbar ist. Dies entspricht dem sogenannten Subsidiaritätsprin-zip. Die Entwicklung soll dort insbesondere durch landeseigene Unternehmen erfolgen.
Für das Quartier Alte Gärtnerei ist die Entwicklung über einen Bebauungsplan nach dem Berliner Modell vorgesehen, der für das Netzelement 1 auch planfeststellungsersetzende Inhalte enthalten soll. Auch hier sind die Schlüsseleigentümerinnen und -eigentümer mitwirkungsbereit. Der Bebauungsplanentwurf wurde bereits öffentlich vorgestellt und wird derzeit weiter fortgeführt.
Die äußere Erschließung, d. h. die Verlängerung der Straßenbahnlinie M2 sowie der Aus- und Neubau überörtlicher Straßen und Radwege, soll vollständig durch das Land Berlin finanziert und realisiert werden, da diese Maßnahmen nicht nur der geplanten Entwicklung des Neuen Stadtquartiers Blankenburger Süden, sondern gleichzeitig der Verbesserung des defizitären Bestandsnetzes im gesamten Berliner Nordostraum dienen und damit auch den umliegenden Quartieren zu Gute kommen werden.
Wie geht es nun weiter? – Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen
Am 13. Oktober 2026 hat der Berliner Senat der Umsetzungskonzeption einschließlich der Zeit- und Maßnahmenplanung für das Neue Stadtquartier Blankenburger Süden zugestimmt sowie den ermittelten voraussichtlichen Finanzierungsbedarf der überörtlichen verkehrlichen Erschließung für das Neue Stadtquartier Blankenburger Süden zur Kenntnis genommen. Zudem wurde dem beabsichtigten Ziel der Festlegung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme für das Quartier Süd zugestimmt. Damit ist ein wichtiger Meilenstein erreicht und der Berliner Senat bekennt sich zu den Zielen des Neuen Stadtquartiers.
Der Beschluss der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme durch den Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung soll in den kommenden Monaten vorbereitet und im ersten Quartal 2027 gefasst werden. Die Entwicklung der beiden übrigen Quartiere Nord und Alte Gärtnerei soll dagegen, wie beschrieben, unter Anwendung von Instrumenten des allgemeinen Städtebaurechts erfolgen.
Mit dem Grundsatzbeschluss über das weitere Vorgehen hinsichtlich Planung, Umsetzung und Finanzierung des Neuen Stadtquartiers Blankenburger Süden und der erforderlichen äußeren Erschließung hat der Senat wichtige Voraussetzungen für eine zügige Durchführung der geplanten Quartiersentwicklung zur Schaffung von 8.600 benötigten Wohnungen, Gewerbeflächen, Sport- und Grünflächen sowie weiteren Nutzungen geschaffen und die Handlungsgrundlage für die an der Entwicklung beteiligten Dienststellen des Landes Berlin definiert. Die Realisierung erster Wohnungen soll auf dieser Grundlage ab 2030 erfolgen.
Der Abschlussbericht zu den Vorbereitenden Untersuchungen soll bis Anfang 2027 fertiggestellt und anschließend vom Senat beschlossen werden, um die Vorbereitenden Untersuchungen damit auch formell abzuschließen. Parallel dazu werden die Planungen für die einzelnen Quartiere Nord, Süd und Alte Gärtnerei auf Grundlage des Struktur- und Nutzungskonzeptes weiter qualifiziert und mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren abgestimmt.
Zum offiziellen Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen ist eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant, die voraussichtlich im Frühjahr 2027 stattfinden wird und zu der wir Sie zu gegebener Zeit gesondert einladen werden.