Neues Stadtquartier Blankenburger Süden - Herbst-Newsletter 2026

Schrägluftbild mit Blick von Süden auf die Flächen des Entwicklungsbereiches Blankenburger Süden

Schrägluftbild Blankenburger Süden

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Interessierte an der Entwicklung des Neuen Stadtquartiers Blankenburger Süden,

seit dem letzten Newsletter sind bei der Entwicklung des Neuen Stadtquartiers Blankenburger Süden einige Fortschritte und Meilensteine erreicht worden, über die wir gerne in diesem Newsletter berichten möchten. Nach dem Senatsbeschluss des Struktur- und Nutzungskonzeptes im April 2025 wurden die Vorbereitenden Untersuchungen für das Neue Stadtquartier Blankenburger Süden Anfang 2026 inhaltlich abgeschlossen und auch in den einzelnen Quartieren Nord, Süd und Alte Gärtnerei sind die Planungen seitdem weiter vorangeschritten.
In diesem Newsletter möchten wir Ihnen neben der Rückschau auf das Erreichte auch einen Ausblick auf die weiteren Schritte der Entwicklung des Neuen Stadtquartiers Blankenburger Süden geben.

Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen

Neues Stadtquartier Blankenburger Süden als Projektverbund aus drei Einzelquartieren

Aufbauend auf dem im April 2025 vom Berliner Senat beschlossenen Struktur- und Nutzungskonzept, das die übergeordneten Zielsetzungen für die Entwicklung des Neuen Stadtquartiers darstellt, wurde 2025 eine sogenannte Umsetzungskonzeption erarbeitet. Die Umsetzungskonzeption besteht aus einer Zeit- und Maßnahmenplanung sowie einer Kosten- und Finanzierungsübersicht.

Die Zeit- und Maßnahmenplanung stellt dar, welche Verkehrs- und Hochbaumaßnahmen zu welcher Zeit umgesetzt werden müssen, damit die Entwicklung des geplanten Stadtquartiers zügig ablaufen kann. Dabei geht es vor allem darum, die Realisierung der vielfältigen Maßnahmen zeitlich und räumlich zu koordinieren, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und den Verkehrsfluss sowie die Erreichbarkeit des Gebiets durchgehend sicherzustellen. Die Kosten- und Finanzierungsübersicht zeigt auf, was die Maßnahmen überschlägig kosten, wann die Kosten im Zeitverlauf anfallen und wie sie finanziert werden können. Die Umsetzungskonzeption wurde innerhalb der Verwaltung intensiv abgestimmt. Die Umsetzung des gesamten Neuen Stadtquartiers dauert insgesamt etwa 19 Jahre (Abschluss voraussichtlich im Jahr 2044) und erfordert aufgrund der Größe und Komplexität des Vorhabens ein Investitionsvolumen in Höhe eines hohen dreistelligen Millionenbetrags, verteilt über den gesamten Realisierungszeitraum. Bei Anwendung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme sind jedoch Einnahmen durch Ausgleichsbeträge und/oder Verkaufserlöse als Teil einer Gegenfinanzierung erwartbar. Die Umsetzungskonzeption soll den Nachweis erbringen, dass die Realisierung des Neuen Stadtquartiers innerhalb eines angemessenen Zeitraums grundsätzlich möglich und finanzierbar ist – eine der Voraussetzungen für die Anwendung des Instruments der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB.

Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen wurde zudem die Erforderlichkeit und potenzielle Abgrenzung einer solchen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme geprüft. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass sich das Neue Stadtquartier im Sinne eines Projektverbunds aus drei Einzelquartieren zusammensetzt: dem Quartier Nord, dem Quartier Süd sowie dem Quartier Alte Gärtnerei. Aufgrund der unterschiedlichen Ausgangssituation in den einzelnen Quartieren z.B. hinsichtlich der Eigentumssituation ist beabsichtigt, die drei Quartiere mit unterschiedlichen (Rechts-)Instrumenten zu entwickeln.

Im Quartier Süd ist die geplante Entwicklung aufgrund der komplexen Eigentumsverhältnisse bei Schlüsselgrundstücken nicht ohne weiteres zügig umsetzbar und die Anwendung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme daher dort voraussichtlich nach Maßgabe des § 165 BauGB grundsätzlich begründbar und möglich.

Im Quartier Nord befinden sich die Flächen hingegen überwiegend im Eigentum des Landes Berlin oder mitwirkungsbereiter Eigentümerinnen und Eigentümer, weshalb die geplante Entwicklung dort auch mit Instrumenten des allgemeinen Städtebaurechts (Bebauungspläne, städtebauliche Verträge) umsetzbar ist. Dies entspricht dem sogenannten Subsidiaritätsprin-zip. Die Entwicklung soll dort insbesondere durch landeseigene Unternehmen erfolgen.

Für das Quartier Alte Gärtnerei ist die Entwicklung über einen Bebauungsplan nach dem Berliner Modell vorgesehen, der für das Netzelement 1 auch planfeststellungsersetzende Inhalte enthalten soll. Auch hier sind die Schlüsseleigentümerinnen und -eigentümer mitwirkungsbereit. Der Bebauungsplanentwurf wurde bereits öffentlich vorgestellt und wird derzeit weiter fortgeführt.

Die äußere Erschließung, d. h. die Verlängerung der Straßenbahnlinie M2 sowie der Aus- und Neubau überörtlicher Straßen und Radwege, soll vollständig durch das Land Berlin finanziert und realisiert werden, da diese Maßnahmen nicht nur der geplanten Entwicklung des Neuen Stadtquartiers Blankenburger Süden, sondern gleichzeitig der Verbesserung des defizitären Bestandsnetzes im gesamten Berliner Nordostraum dienen und damit auch den umliegenden Quartieren zu Gute kommen werden.

Wie geht es nun weiter? – Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen

Am 13. Oktober 2026 hat der Berliner Senat der Umsetzungskonzeption einschließlich der Zeit- und Maßnahmenplanung für das Neue Stadtquartier Blankenburger Süden zugestimmt sowie den ermittelten voraussichtlichen Finanzierungsbedarf der überörtlichen verkehrlichen Erschließung für das Neue Stadtquartier Blankenburger Süden zur Kenntnis genommen. Zudem wurde dem beabsichtigten Ziel der Festlegung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme für das Quartier Süd zugestimmt. Damit ist ein wichtiger Meilenstein erreicht und der Berliner Senat bekennt sich zu den Zielen des Neuen Stadtquartiers.

Der Beschluss der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme durch den Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung soll in den kommenden Monaten vorbereitet und im ersten Quartal 2027 gefasst werden. Die Entwicklung der beiden übrigen Quartiere Nord und Alte Gärtnerei soll dagegen, wie beschrieben, unter Anwendung von Instrumenten des allgemeinen Städtebaurechts erfolgen.

Mit dem Grundsatzbeschluss über das weitere Vorgehen hinsichtlich Planung, Umsetzung und Finanzierung des Neuen Stadtquartiers Blankenburger Süden und der erforderlichen äußeren Erschließung hat der Senat wichtige Voraussetzungen für eine zügige Durchführung der geplanten Quartiersentwicklung zur Schaffung von 8.600 benötigten Wohnungen, Gewerbeflächen, Sport- und Grünflächen sowie weiteren Nutzungen geschaffen und die Handlungsgrundlage für die an der Entwicklung beteiligten Dienststellen des Landes Berlin definiert. Die Realisierung erster Wohnungen soll auf dieser Grundlage ab 2030 erfolgen.

Der Abschlussbericht zu den Vorbereitenden Untersuchungen soll bis Anfang 2027 fertiggestellt und anschließend vom Senat beschlossen werden, um die Vorbereitenden Untersuchungen damit auch formell abzuschließen. Parallel dazu werden die Planungen für die einzelnen Quartiere Nord, Süd und Alte Gärtnerei auf Grundlage des Struktur- und Nutzungskonzeptes weiter qualifiziert und mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren abgestimmt.

Zum offiziellen Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen ist eine öffentliche Informationsveranstaltung geplant, die voraussichtlich im Frühjahr 2027 stattfinden wird und zu der wir Sie zu gegebener Zeit gesondert einladen werden.

Änderung des Gebietes von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung

Bereits am 11. August 2026 hat der Berliner Senat die Anpassung der im Jahr 2018 festgelegten Gebietskulisse für das Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung gemäß § 9 AGBauGB und § 13 NatSchG Bln beschlossen. Seit diesem Beschluss liegt die Verantwortung für die Aufstellung von Bebauungsplänen und Landschaftsplänen in dem Areal bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.

Das Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung wurde festgelegt, um die komplexen und mehrschichtigen Planungsprozesse im Voruntersuchungsgebiet angesichts der herausgehobenen Bedeutung der Entwicklung des Neuen Stadtquartiers Blankenburger Süden auf Landesebene zu bündeln und dadurch eine integrierte und abgestimmte Vorgehensweise zu ermöglichen. Im Zuge der Vorbereitenden Untersuchungen hat sich gezeigt, dass nicht alle Flächen des umfangreichen Untersuchungsgebietes für die Umsetzung der geplanten Quartiersentwicklung in Anspruch genommen werden müssen. Daher wurden solche Flächen, die für die Entwicklung des Neuen Stadtquartiers Blankenburger Süden nicht erforderlich sind, aus dem Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung herausgenommen. Die Planungszuständigkeit auf diesen entlassenen Flächen obliegt nun wieder dem Bezirk Pankow. Gleichzeitig wurden kleinere Ergänzungsflächen insbesondere im Bereich Heinersdorf der Gebietskulisse hinzugefügt, um die städtebaulichen Ziele für das Neue Stadtquartier besser umsetzen zu können.

Die Anpassung des Gebietes von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung hat Auswirkungen auf die räumliche Zuständigkeitsverteilung für die Aufstellung von Bauleitplänen und Landschaftsplänen zwischen der Bezirks- und Senatsverwaltung. Die Planungen zum Neuen Stadtquartier Blankenburger Süden, die vorgesehene Zahl an Wohneinheiten oder die Struktur des künftigen Quartiers werden dadurch jedoch nicht geändert.

Eine Karte der aktuellen Gebietskulisse ist im Geoportal Berlin abrufbar.

Berichte aus den Quartieren

Quartier Nord

Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Koordinierungs-Bebauungsplans 3-76E

Am 25. August 2026 hat der Berliner Senat den Aufstellungsbeschluss für einen sogenannten Koordinierungs-Bebauungsplan (3-76E) im Bereich des Quartiers Nord gefasst. Der einfache Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB trifft auf Grundlage des Struktur- und Nutzungskonzeptes Aussagen zur Art der Nutzung und zu den örtlichen Verkehrsflächen. Er dient insbesondere dazu, die Flächen entsprechend des Struktur- und Nutzungskonzeptes zu sichern, Grundsatzfragen zum Thema Ökologie zu klären und die nachfolgende qualifizierte Bauleitplanung vorzubereiten. Die Pressemitteilung zum Aufstellungsbeschluss finden Sie hier.

Ab 2027 soll ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb die Zielvorstellungen des Struktur- und Nutzungskonzeptes für das Quartier Nord weiter konkretisieren. Die Wettbewerbsergebnisse werden anschließend überarbeitet und – wie derzeit bereits für das Quartier Süd – in einen Rahmen- sowie Masterplan überführt, die die Grundlage für die qualifizierte Bauleitplanung bilden.

Geplant ist die Entwicklung eines Quartiers mit einer Nutzungsmischung aus Wohnen (rund 4.000 Wohnungen), Gewerbe, sozialer Infrastruktur sowie attraktiven Grün- und Freiräumen. Darüber hinaus sollen ein Quartierszentrum mit vielfältigen Versorgungsangeboten und Gemeinbedarfseinrichtungen sowie Grund- und weiterführende Schulen und ein Förderzentrum entstehen. Auch der geplante Straßenbahnbetriebshof wird im Quartier Nord verortet sein. Baubeginn im Quartier Nord ist voraussichtlich 2031, die bauliche Umsetzung soll bis 2038 erfolgen.

Die Entwicklung des Quartiers Nord soll vornehmlich durch landeseigene Unternehmen erfolgen. Dazu ist bereits eine gemeinsame Absichtserklärung, ein sogenannter Letter of Intent, mit verschiedenen landeseigenen Unternehmen zur Wohnungsbau- und Gewerbeentwicklung in Abstimmung. Darüber hinaus wird derzeit der Verkauf der Flächen für den Straßenbahnbetriebshof Nordost an die BVG vorbereitet. Die vollständige Inbetriebnahme des Betriebshofes ist für 2041 vorgesehen.

Quartier Süd

Rahmenplan für das Quartier Süd des Neuen Stadtquartiers Blankenburger Süden

Am 29. September 2026 hat der Berliner Senat den Rahmenplan für das Quartier Süd beschlossen. Der Rahmenplan konkretisiert die städtebauliche und freiraumplanerische Entwicklung des rund 57 Hektar großen Quartiers hinsichtlich Nutzungsverteilung, Hochbau- und Freiraumentwicklung, Erschließung, sozialer Infrastruktur sowie Anforderungen an Klimaresilienz und nachhaltige Mobilität. Grundlage des Rahmenplans ist das erstplatzierte städtebaulich-freiraumplanerische Konzept (STUDIO RW, Berlin), das 2025 im Rahmen eines städtebaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs erarbeitet wurde und wiederum auf dem Struktur- und Nutzungskonzept basiert.

Vorgesehen ist die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers mit rund 3.450 Wohnungen, Gewerbeflächen für den produktionsgeprägten Bereich (sogenannten EpB-Flächen), einer vierzügigen Grundschule mit wettkampfgerechten Außensportanlagen, lokalen Versorgungsangeboten sowie einem attraktiven Grün- und Freiraumnetz u. a. durch den Erhalt von Waldflächen und besonders geschützten bzw. erhaltenswerten Biotopen.
Die Drucksache zum Beschluss des Rahmenplans, die auch eine Kartendarstellung des Plans enthält, ist in der Parlamentsdokumentation des Abgeordnetenhauses von Berlin abrufbar.

Ab 2027 soll der Rahmenplan zu einem Masterplan weiterentwickelt und konkretisiert werden, insbesondere mit Fokus auf städtebauliche, hochbauliche und funktionale Zusammenhänge. Parallel dazu sollen auch bereits Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden. Die bauliche Umsetzung des Quartiers Süd soll in mehreren Bauabschnitten bis voraussichtlich 2037 erfolgen. Baubeginn ist dabei voraussichtlich 2031.

Sobald der Berliner Senat die beabsichtigte städtebauliche Entwicklungsmaßnahme für das Quartier Süd durch Erlass einer Rechtsverordnung beschließt (geplant für das erste Quartal 2027), tritt für das Gebiet ein besonderes Städtebaurecht in Kraft, das sogenannte Entwicklungsrecht gemäß §§ 165 ff. BauGB. Das bedeutet, dass das Land Berlin besondere Rechte und Pflichten erhält, um die geplante Entwicklung in dem Gebiet basierend auf den Bebauungsplänen zügig zu realisieren.

Quartier Alte Gärtnerei

Vorentwurf des Bebauungsplans 3-72 "Alte Gärtnerei Heinersdorf"

Das Bebauungsplanverfahren 3-72 „Alte Gärtnerei Heinersdorf“ wird zügig weitergeführt.

Das Quartier Alte Gärtnerei soll als neues Wohnquartier in zentraler Lage mit rund 600 Wohnungen und einer Kita entwickelt werden. Am Orts- und Quartierseingang ist eine Mischnutzung aus Nahversorgung, Gewerbe, Quartiersgarage und Wohnen vorgesehen. Verkehrlich soll das Netzelement 1 (N1) als Teil der Verkehrslösung Heinersdorf den Ortskern Heinersdorf vom Durchgangsverkehr entlasten, ergänzt durch eine gute ÖPNV-Anbindung über zwei Straßenbahnlinien. Aufgrund der Abhängigkeiten und Wechselwirkungen zwischen der geplanten Straßenverbindung N1 sowie dem Wohnungsneubau erfolgt die jeweilige Rechtssetzung im Rahmen eines gemeinsamen Bebauungsplans, der entsprechende planfeststellungsersetzende Inhalte für das N1 enthält.

Nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der insbesondere die Höhenentwicklung der geplanten Bebauung sowie die Verkehrsbelastung des Ortskerns kritisch diskutiert wurden, wird der Plan weiter ausgearbeitet und noch in diesem Jahr den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB als Vorentwurf zur frühzeitigen Stellungnahme übermittelt. Die Festsetzung des Bebauungsplans ist ab 2029 geplant. Im Verfahren ist auch eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zur Weiterentwicklung des Bebauungsplans vorgesehen. Dazu werden wir gesondert informieren.

Stand der Verkehrsplanungen

Übersicht der übergeordneten Verkehrsmaßnahmen im Bereich Blankenburger Süden

Die übergeordnete Verkehrserschließung im Bereich des Neuen Stadtquartiers Blankenburger Süden basiert auf vier zentralen Projekten: der Verlängerung der Straßenbahnlinie M2, der Straßenbahntangente Pankow–Weißensee, der Verkehrslösung Heinersdorf mit den Netzelementen N1, N2 und N4 sowie der Verkehrserschließung Blankenburg (VEB).

Für die Verlängerung der Straßenbahnlinie M2 vom Ortskern Heinersdorf in das Neue Stadtquartier Blankenburger Süden wurde die Vorplanung Mitte 2026 abgeschlossen. Vorgesehen sind sechs neue Haltestellen und ein weitgehend eigener und begrünter Bahnkörper, das heißt Kfz-Verkehr und Straßenbahn verlaufen jeweils auf voneinander getrennten Trassen. Die geplante Endhaltestelle liegt im Quartier Nord an der Heinersdorfer Straße. Die Entwurfsplanung soll im zweiten Halbjahr 2026 beginnen, die Inbetriebnahme ist nach Aussage der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) für 2031 vorgesehen.

Auch für die Straßenbahntangente Pankow–Weißensee zwischen Pasedagplatz und S+U-Bahnhof Pankow sind die Grundlagenuntersuchung und die Vorplanung abgeschlossen. Es folgen nun die Entwurfs- sowie anschließend die Genehmigungsplanung einschließlich Planfeststellung. Die Inbetriebnahme ist nach Aussage der SenMVKU ebenfalls für 2031 vorgesehen.

Die drei Netzelemente der Verkehrslösung Heinersdorf weisen unterschiedliche Planungsstände auf: Das Netzelement 1 (N1) im Bereich des Quartiers Alte Gärtnerei befindet sich in der Vorplanung, deren Abschluss nach Aussage der SenMVKU für Herbst 2026 erwartet wird. Daran schließt sich die Entwurfsplanung an. Für das Netzelement 2 (N2) wird die Vorplanung zeitnah beginnen, ein Planungsdienstleister wurde kürzlich gebunden. Für das Netzelement 4 (N4) wird derzeit für den gemeinsamen Verlauf mit der Verkehrserschließung Blankenburg die Grundlagenermittlung aktualisiert. Es werden insbesondere Trassenführung, Querung der Stettiner Bahn und die Anbindung an die Bundesautobahn A 114 bzw. an das übergeordnete Straßennetz untersucht.

Die Verkehrserschließung Blankenburg (VEB) befindet sich ebenfalls in der Phase der Grundlagenermittlung. Aufgrund der gegenüber 2021 deutlich veränderten städtebaulichen und verkehrlichen Rahmenbedingungen wird die vorliegende Machbarkeitsuntersuchung derzeit aktualisiert. Dabei werden Trassenführung und Straßenquerschnitte überprüft, Verkehrsprognosen und Leistungsfähigkeitsbetrachtungen aktualisiert sowie die Kosten neu ermittelt. Im Zuge dieser Planungen wird auch die Verbesserung des sogenannten Doppelknotens in Blankenburg berücksichtigt. Das Struktur- und Nutzungskonzept sieht eine Entlastung der Knotenpunkte Bahnhofstraße/Krugstege und Blankenburger Pflasterweg/Heinersdorfer Straße durch die Verlagerung des Blankenburger Pflasterwegs nach Süden vor. Die Knotenabstände werden dadurch vergrößert und die gegenwärtigen Stausituationen verbessert.

Sonstiges

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Besuchen Sie außerdem unsere Projektwebseite. Dort finden Sie weitere aktuelle Informationen rund um die Entwicklung des Neuen Stadtquartiers Blankenburger Süden.

Ihr Projektteam Blankenburger Süden
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

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