Jedes Wahllokal hat einen eigenverantwortlichen Wahlvorstand – jeweils mit bis zu neun Wahlvorstandsmitgliedern, die am Wahltag die Stimmabgabe der Wahlberechtigten und die Stimmenauszählung sicherstellen.
Die Arbeit im Wahlvorstand setzt keine besonderen Kenntnisse voraus. Was Sie wissen müssen, erfahren Sie durch eine Schulung oder durch Schulungsmaterial der Bezirkswahlämter oder des Landeswahlleiters.
Wir haben Ihr Interesse an dieser verantwortungsvollen Aufgabe geweckt?
Dann senden Sie uns Ihre Bereitschaftserklärung per Online-Formular.