Wahlhelfende

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Jetzt Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden!

Jedes Wahllokal hat einen eigenverantwortlichen Wahlvorstand – jeweils mit bis zu neun Wahlvorstandsmitgliedern, die am Wahltag die Stimmabgabe der Wahlberechtigten und die Stimmenauszählung sicherstellen.

Die Arbeit im Wahlvorstand setzt keine besonderen Kenntnisse voraus. Was Sie wissen müssen, erfahren Sie durch eine Schulung oder durch Schulungsmaterial der Bezirkswahlämter oder des Landeswahlleiters.

Wir haben Ihr Interesse an dieser verantwortungsvollen Aufgabe geweckt?
Dann senden Sie uns Ihre Bereitschaftserklärung per Online-Formular.

Bei der Eingabe “Angaben zum Wunscheinsatzort – Wunschbezirk“ wählen Sie bitte “Berlin Tempelhof-Schöneberg” aus.
Konkrete Wünsche (z.B. zum genauen Einsatzort) tragen Sie in das Feld “Mitteilungen an das Wahlamt” ein.

Allgemeine Informationen zu Ihrem Einsatz

  • Voraussetzungen

    Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen

    Jede Person, die
    • am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes besitzt und
    • das 18. Lebensjahr vollendet hat und
    • seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung inne hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten und
    • nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

    oder

    Jede Person, die
    • am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes besitzt und
    • das 16. Lebensjahr vollendet hat und
    • ihren Hauptwohnsitz in Berlin hat und
    • nicht nach § 2 des Landeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

    Wahl zum Deutschen Bundestag

    Jede Person, die
    • am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes besitzt und
    • das 18. Lebensjahr vollendet hat und
    • seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält und
    • nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

    Wahl zum Europäischen Parlament

    Jede Person, die
    • am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerin) besitzt und
    • das 16. Lebensjahr vollendet hat und
    • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält und
    • nicht nach § 6a des Europawahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
  • Ihr Einsatzort am Wahltag

    Sie können in einem Urnenwahllokal oder in einem Briefwahllokal eingesetzt werden.

    • Im Urnenwahllokal
      Ihr Einsatzort bei der Urnenwahl ist ein Wahllokal im Bezirk. Bei einem Einsatz im Wahllokal sind Sie am Wahlsonntag von ca. 7:00 Uhr bis nach Abschluss der Auszählung im Einsatz. Soweit möglich, versuchen wir Ihre Wünsche zu berücksichtigen und Sie zum Beispiel wohnortnah und gemeinsam als Team einzusetzen. Wir freuen uns über Wahlhelfer_innen, die nicht kiezgebunden sind und auch in weiter entfernte Ortsteile Tempelhof-Schönebergs eingesetzt werden können.
    • Im Briefwahllokal
      Aufgrund der zunehmenden Nutzung der Briefwahl, suchen wir zahlreiche Freiwillige für die Auszählung der Briefwahlstimmen. Die Briefwahllokale befinden in der Sophie-Scholl-Schule (Ortsteil Schöneberg) und in der Carl-Zeiss-Oberschule (Ortsteil Lichtenrade). Hier beginnt Ihr Einsatz gegen 14:00 und endet nach erfolgreichem Abschluss der Auszählung.
  • Ihre Aufgaben im Überblick

    Sie wollen mithelfen, wissen aber nicht, was auf Sie zukommt?

    Als Wahlhelfer_in gehören Sie zum Team eines sechs- bis neunköpfigen Wahlvorstandes. Sie sorgen in unterschiedlichen Funktionen gemeinsam für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus:
    • einer wahlvorstehenden Person und einer Stellvertretung
    • einer schriftführenden Person und einer Stellvertretung
    • bis zu fünf Beisitzer_innen
    • Unterstützungskräfte.
  • Erfrischungsgeld und Freizeitausgleich

    Für Ihre Mithilfe erhalten Sie von uns ein Erfrischungsgeld. Beschäftigte im öffentlichen Dienst können einen Freizeitausgleich mit vermindertem Erfrischungsgeld erhalten.
    Konkrete Regelungen finden Sie weiter unten auf der Internetseite unter “Regelungen zu Erfrischungsgeld und Freizeitausgleich”.

Informationen zu den verschiedenen Funktionen im Wahlvorstand

  • Wahlvorsteher_in im Urnenwahllokal
    • vor dem Wahltag
      • Am besten haben Sie in den Wochen vor der Wahl bereits eine Schulung des Bezirkswahlamtes besucht und sind gut vorbereitet.
      • Gegebenfalls haben Sie sich Ihr Wahllokal vorab schon angeschaut und mit ihrem Team Kontakt aufgenommen.
      • Sie erhalten am Samstag vor der Wahl die notwendigen Wahlunterlagen durch das Bezirkswahlamt.
    • am Wahltag
      • Sie richten mit den übrigen Wahlvorstandsmitgliedern das Wahllokal ein.
      • Sie verpflichten die Mitglieder des Wahlvorstandes zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit im Sinne des Wahlgeheimnisses.
      • Sie leiten den Wahlvorstand und eröffnen und beenden die Wahlhandlung und überwachen die Stimmenauszählung.
      • Sie regeln die Pausenzeiten.
      • Sie schlichten Unstimmigkeiten im Wahllokal.
      • Ihre Stimme gibt den Ausschlag, wenn Stimmengleichheit besteht.
      • Sie und Ihre Stellvertretung sorgen während der Wahlhandlung für einen reibungslosen Ablauf der Wahlhandlung.
      • Sie geben die Wahlergebnisse Ihres Stimmbezirks telefonisch an das Bezirkswahlamt weiter und bringen die Wahlniederschrift und die Wahlunterlagen gemeinsam mit dem_der Schriftführer_in zum zuständigen Stützpunkt.
      • Vorher haben Sie sichergestellt, dass Sie das Wahllokal so verlassen, wie Sie es vorgefunden haben.
  • Wahlvorsteher_in im Briefwahllokal
    • Sie haben die Leitung der Tätigkeit des Briefwahlvorstandes.
    • Sie verpflichten die Mitglieder des Briefwahlvorstandes zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit.
    • Sie nehmen Kontakt mit dem Briefwahlstützpunkt bei Fragen oder Problemen auf.
    • Sie stellen die Anwesenheit der Mitglieder des Briefwahlvorstandes fest und melden diese an den Briefwahlstützpunkt.
    • Sie leiten und überwachen die Stimmenauszählung.
    • Sie geben die Wahlergebnisse Ihres Stimmbezirks an den Briefwahlstützpunkt weiter und bringen die Wahlniederschrift und die Wahlunterlagen gemeinsam mit dem_der Schriftführer_in zum zuständigen Stützpunkt.
    • Vorher haben Sie sichergestellt, dass Sie das Briewahllokal so verlassen, wie Sie es vorgefunden haben.
  • Schriftführer_in im Urnenwahllokal
    • Sie führen das Wählerverzeichnis und vermerken die Stimmabgabe.
    • Sie sind für das ordnungsgemäße Ausfüllen der Niederschrift und der Schnellmeldung zuständig.
    • Sie bringen die Wahlniederschrift und die Wahlunterlagen gemeinsam mit dem_der Wahlvorsteher_in den zuständigen Stützpunkt.
  • Schriftführer_in im Briefwahllokal
    • Sie sind für das ordnungsgemäße Ausfüllen der Briefwahlniederschrift und der Schnellmeldung zuständig.
    • Sie bringen die Briefwahlniederschrift und die Briefwahlunterlagen gemeinsam mit dem_der Wahlvorsteher_in den Stützpunkt.
  • Beisitzer_in im Urnenwahllokal
    • Sie prüfen, ob die Wahlberechtigten sich im richtigen Wahlraum befinden und regeln den Zugang zum Wahlraum.
    • Sie arbeiten dem_der Schriftführer_in zu und geben die Stimmzettel aus.
    • Sie unterstützen hilfsbedürftige Wähler_innen als Hilfsperson unter Geheimhaltung bei der Stimmabgabe.
    • Sie helfen bei der Auszählung der Stimmen.
    • Sie helfen bei den Abschlussarbeiten (u. a. Unterlagen verpacken, Aufräumen des Wahllokals).
  • Beisitzer_in im Briefwahllokal
    • Sie öffnen die Wahlbriefe und prüfen die Wahlscheine.
    • Sie sortieren und zählen die Stimmzettel nach 18:00 Uhr.
    • Sie helfen bei den Abschlussarbeiten (u. a. Unterlagen verpacken, Aufräumen des Wahllokals).
  • Unterstützungskraft im Urnenwahllokal
    • Sie koordinieren die Zugänge zum Wahllokal, sollten sich mehrere Wahllokale in einem Gebäude befinden.
    • Sie regeln den Zutritt in das Wahllokal.
    • Sie überprüfen ggf. anhand der Wahlbenachrichtigung, ob sich die Wahlberechtigten vor dem richtigen Wahllokal befinden.
    • Sie informieren die Wahlberechtigten bei Bedarf über den Ablauf der Wahlhandlung.
    • Sie melden ggf. Wartezeiten an den Wahlvorstand.

Downloadbereich

  • Infoblatt Erfrischungsgeld und Freizeitausgleich

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    PDF-Dokument (107.4 kB)

Wichtige Hinweise zur Datenerhebung

Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU). Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit geregelt werden.

  • Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz Verordnung für Wahlen und Abstimmungsereignisse

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Postanschrift
Bezirkswahlamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
10820 Berlin

Telefonische Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Freitag 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr