Gebäude und Bäume stellen im Falle eines Sturms eine besondere Gefahr dar. Bei Neubauten sollte bereits bei der Planung die Sturmsicherheit beachtet werden. An bestehenden Bauten sollten regelmäßig Kontroll- und Wartungsarbeiten durchgeführt werden. Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks, haben Sie eine Verkehrssicherungspflicht und müssen den Baumbestand Ihres Grundstücks in der Nähe von angrenzenden Gebäuden und öffentlichen Verkehrsflächen regelmäßig auf Standsicherheit überprüfen. Nach Möglichkeit sind Gebäude und Hausrat gegen Sturmschäden zu versichern.
Bitte beachten Sie unsere Mitteilung, wenn Sie in der Zeit vom 11.03.2026 bis 16.03.2026 eine der folgenden Dienstleistungen online beantragt haben: Unterhaltsvorschuss, Kita-Gutschein, Ehe-, Geburts- oder Sterbeurkunde, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
Extremwetterlagen
Starkregen, Stürme und Hitzewellen – durch den Klimawandel nehmen Extremwetterereignisse in Deutschland zu. Durch einige vorbeugende Maßnahmen können Sie sich vorab bestmöglich auf den Ernstfall vorbereiten und die Auswirkungen abmildern. Ist ein Unwetter oder eine Hitzewelle durch den Wetterdienst angekündigt, informieren Sie sich rechtzeitig durch die Medien (Radio, Fernsehen) und vertrauenswürdige Seiten wie vom Deutschen Wetterdienst (DWD) im Internet. Auch die Warn-Apps NINA und KATWARN sowie des DWD informieren zuverlässig über das Vorliegen einer amtlichen Unwetterwarnung.
Inhaltsverzeichnis
Wie kann ich mich auf einen Sturm vorbereiten?
Was sollte ich während und nach einem Sturm beachten?
Kontakt
Katastrophenschutzbeauftragte
Frau Rolletschek
Postanschrift:
10820 Berlin