Drucksache - 0869/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob die Situation die Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung in Tempelhof westlich der Parkraumzone 92 erfordert. Hierzu soll eine Machbarkeitsstudie beauftragt und ein Konzept erstellt werden.
Das Untersuchungsgebiet soll im Norden von der A 100 im Westen vom Naturpark Südgelände im Südwesten von der Röblingstraße, im Osten von der Manteuffelstraße und im Süden vom Teltowkanal begrenzt werden.
Zu berücksichtigen ist die besondere Situation der Genossenschaftssiedlung Lindenhof mit ihren Privatstraßen.
Die Erkenntnisse aus der bereits realisierten Parkraumzone 92 (z.B. Reduzierung des Parksuchverkehrs) sollen in der Prüfung berücksichtigt werden.
Der BVV ist bis zur Mai Sitzung 2024 über den Verfahrensstand zu berichten.
Begründung:
Ende September 2022 wurde im Zusammenhang mit der Einrichtung der geschützten Radverkehrsanlage am Tempelhofer Damm die Parkraumbewirtschaftung (Parkraumzone 92) eingeführt. Es hat sich gezeigt, dass der Parkdruck im Umfeld des Tempelhofer Damms wirksam reduziert werden konnte. Der Parksuchverkehr hat deutlich abgenommen. Dadurch wurde die Luft- und Lärmbelastung für die Anwohnenden effektiv reduziert und die Aufenthaltsqualität verbessert.
Die Parkraumbewirtschaftung ist nicht nur eine wichtige Maßnahme des Luftreinhalteplans, sondern hat auch verkehrslenkende Wirkung. Nun ist aber auch zu beobachten, dass seit Einführung der Parkraumzone 92 ein Verdrängungseffekt in den nichtbewirtschafteten Bereich westlich der Manteuffelstraße die Situation verschärft hat. Auf dem Parkplatz vor dem Friedrich-Ebert-Stadion z.B. ist zu beobachten, dass nun regelmäßig mehr Parkplätze als bisher durch LKW, Wohnmobile, Wohnanhänger, Anhänger, Fahrzeuge mit Gelbpunkten und verunfallte Fahrzeuge über längere Zeiträume besetzt werden. Kfz-nutzende Beschäftigte von Schulen, Kitas und Gewerbebetrieben aus der Zone 92 ohne Vignetten nutzen zusätzlich die verfügbaren Parkmöglichkeiten westlich der Manteuffelstraße außerhalb der Parkraumzone 92.
Um den Parkdruck aus dem angrenzenden Gebiet wirksam zu reduzieren, sollte die Parkraumbewirtschaftung auf das Umfeld westlich der Manteuffelstraße ausgeweitet werden. Das Bezirksamt sollte aus o.g. Gründen eine Machbarkeitsstudie beauftragen und dabei die bereits gewonnenen Erkenntnisse zu der bereits realisierten Parkraumzone 92 mitberücksichtigen. |
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