Drucksache - 0760/XXI
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 13.09.2023 folgenden Beschluss: Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, die bisherigen Testkäufe für alkoholische Getränke an Minderjährige auf Tabakwaren sowie E-Zigaretten/ Verdampfer zu erweitern.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Der zuständige Bereich (Sachbearbeitung für besondere Kontrollaufgaben – SBK) hat im Hinblick auf zukünftige Kontrollen Minderjährige für Testkäufe grundsätzlich gewinnen können. Der Einsatz ist jedoch stets mit formellen und organisatorischen Voraussetzungen verbunden, wie z. B. Einholung der Einverständniserklärung der Eltern und der Minderjährigen, Klärung der Ziele der Kontrollen, Bedeutung und Ablauf einer möglichen Zeugenaussage im Bußgeldverfahren sowie die Einzelheiten der Durchführung der Kontrollen mit den Jugendlichen selbst, Termingestaltung etc. Die Einsätze von unter 18-jährigen Testkaufenden sind grundsätzlich und ganz besonders immer auch unter der Prämisse zu sehen, dass sowohl rechtliche (Jugendschutzgesetz) als auch pädagogische Aspekte zu beachten sind. Wünschenswert ist es, dass die Jugendlichen aus Überzeugung und damit Einsicht in den rechtlichen und moralischen Hintergrund handeln. Deshalb sind die Einsätze auch ausschließlich ehrenamtlich und streng ohne jegliche Vergünstigung für die Jugendlichen. Sobald die Vorbereitungen abgeschlossen sind, sollen die Testkäufe - wie angeregt - auf Tabakwaren sowie E-Zigaretten/ Verdampfer ausgeweitet werden. Das Bezirksamt wird nach Vollzug im Bericht aus der Verwaltung informieren.
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