Drucksache - 0541/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Herr Jörn Oltmann
wird gem. Artikel 74 Abs. 1 der Verfassung von Berlin in Verbindung mit den §§ 16 Abs. 1a, 34 Abs. 1 und 35 Abs. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes als Bezirksbürgermeister von Tempelhof-Schöneberg gewählt.
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