Drucksache - 0521/XXI
Die BVV wolle beschließen:
Der Vorstand der BVV-Tempelhof-Schöneberg wird in den Funktionen des Vorstehers, der stellvertretenden Vorsteherin und der Schriftführerin in seinem Mandat für die 21. Wahlperiode bestätigt.
Die Position der stellvertretenden Schriftführung ist gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz GO BVV Tempelhof-Schöneberg neu zu wählen.
Begründung:
Der Vorstand der BVV Tempelhof-Schöneberg ist gemäß § 7 Abs. 1 BezVwG für die Dauer der Wahlperiode zu wählen. Die laufende Wahlperiode wurde auch durch die Wiederholungswahl nicht beendet, sondern läuft fort. Gleichwohl empfiehlt die Senatsverwaltung für Inneres – Bezirksaufsicht –, BVV-Vorstände in ihren Ämtern zu bestätigen.
Die Position des stellvertretenden Schriftführers wird derzeit durch ein Mitglied der Fraktion der Linken besetzt. Im Zuge der Wiederholungswahl haben sich die Mehrheitsverhältnisse in der BVV dahingehend geändert, dass dieser Fraktion nunmehr kein Platz im Vorstand mehr zusteht. Die Position ist daher unter Beachtung des § § 8 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz der Geschäftsordnung neu zu besetzen. |
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