Drucksache - 1781/XX  

 
 
Betreff: Gehwegüberfahrten Fußgänger-gerecht gestalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherBezirksamt
Verfasser:Frau Ellenbeck, SaskiaOltmann, Jörn
Drucksache-Art:Vorlage des BV-VorstehersMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
26.08.2020 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) überwiesen   
Ausschuss für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik Mitberatung
10.09.2020 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik- Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) vertagt   
12.11.2020 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Infoblatt im Anhang mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
12.12.2022 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen-, Queer- und Inklusionspolitik zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Beratung
26.10.2020 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Besucher_innen bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) vertagt   
20.11.2020 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Infoblatt im Anhang vertagt   
23.11.2020 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) vertagt   
11.12.2020 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Infoblatt im Anhang ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.01.2021 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) vertagt   
17.02.2021 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
16.11.2022 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage des Vorstehers
Beschlussempfehlung
1781_XX_Änderungsantrag_SPD
geänderte Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Gehwegüberfahrten stellen durch das Ein- und Ausfahren, aber auch oft durch schlechte Aufpflasterung ein Hindernis und eine Gefahr für Rollstuhl- und Rollatornutzer*innen, aber auch für Blinde und sehbehinderte Menschen dar. Bei der Errichtung und dem Unterhalt von Gehwegüberfahrten ist auf die fach- und sachgerechte Ausgestaltung des Bodenbelags gemäß der aktuellen Ausführungsvorschrift Geh- und Radwege zu achten, um so Gehweghindernisse für Zufußgehende und Rollator- und Rollstuhlnutzer*innen möglichst zu vermeiden.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Die Sicherheit der zu Fuß Gehenden - insbesondere der mobilitätseingeschränkten Personen - steht beim Bezirksamt grundsätzlich immer an einer vorderen Stelle. Sämtliche Gehwegüberfahrten werden im Bezirk Tempelhof-Schöneberg nach den geltenden Vorschriften - so der AV Geh- und Radwege und dem Mobilitätsgesetz - genehmigt.

Wo immer es aufgrund der Belastung durch Fahrzeuge möglich ist, werden Betonverbundsteine vorgesehen. Damit wird zum einen durch einen Materialwechsel auf die veränderte Situation für Sehbehinderte und Blinde hingewiesen und durch eine glatte Oberfläche werden die Bedürfnisse der auf Hilfsmittel Angewiesenen berücksichtigt.

 

 
 

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