Drucksache - 0722/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen des Landes für die zeitnahe Erarbeitung eines Konzepts zur Führung des Verkehrs auf dem Tempelhofer Damm und dem Mariendorfer Damm während der anstehenden grundhaften Sanierung einzusetzen.
Dabei soll für die Bauphasen abschnittsweise insbesondere geklärt werden:
- Beibehaltung der Leistungsfähigkeit der Straße als bedeutende Hauptverkehrsachse - Führung des Radverkehrs / Angebot an Radverkehrsanlagen - Liefermöglichkeiten für den Einzelhandel - Führung des Fußverkehrs, Barrierefreiheit und Erreichbarkeit der Läden - Ausweich-Angebote für den ruhenden Verkehr - Vermeidung von ungesteuerten Ausweichverkehren in den angrenzenden Kiezen
Der BVV soll zum Jahresende 2018 als Grundlage für weiter gehende Entscheidungen berichtet werden.
Begründung: Die bevorstehenden abschnittsweisen Sanierungsmaßnahmen sind für den Ortsteil Tempelhof mit erheblichen Beeinträchtigungen verbunden. Im Interesse der Anlieger, der Gewerbetreibenden und der Verkehrsteilnehmer muss frühzeitig ein Konzept entwickelt werden, das alle Belange so gut wie möglich berücksichtigt und in der Bauzeit erträgliche Verhältnisse gewährleistet. Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen des Landes für die zeitnahe Erarbeitung eines Konzepts zur Führung des Verkehrs auf dem Tempelhofer Damm und dem Mariendorfer Damm während der anstehenden grundhaften Sanierung einzusetzen. Dabei soll für die Bauphasen abschnittsweise insbesondere geklärt werden: - Beibehaltung der Leistungsfähigkeit der Straße als bedeutende Hauptverkehrsachse - Führung des Radverkehrs / Angebot an Radverkehrsanlagen - Liefermöglichkeiten für den Einzelhandel - Führung des Fußverkehrs, Barrierefreiheit und Erreichbarkeit der Läden - Ausweich-Angebote für den ruhenden Verkehr - Vermeidung von ungesteuerten Ausweichverkehren in den angrenzenden Kiezen Der BVV soll zum Jahresende 2018 als Grundlage für weitergehende Entscheidungen berichtet werden.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
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