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Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg

2024

Jahr:2024
Sitzungstermin:09.01.2024
Betreff:

Beförderung von Mehrfachnutzung (MFN) auf Flächen und in Gebäuden des Bezirks Tempelhof-Schöneberg

Beschluss:Das Bezirksamt beschließt folgende 10 Punkte zur Beförderung der Mehrfachnutzung in Tempelhof-Schöneberg:
1. Die Implementierung der Mehrfachnutzung ist bezirkliches Ziel und Handlungsprinzip. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg bekennt sich zur notwendigen Aufgabe „Beförderung von Mehrfachnutzung auf Flächen und in Gebäuden des Bezirks Tempelhof-Schöneberg“.
2. Mehrfachnutzung ist die räumliche oder zeitliche Organisation mehrerer Einrichtungen und/oder Angebote der sozialen Infrastruktur, in einem oder mehreren Gebäuden, an einem Standort oder auf einer Fläche.
3. Die „Regelprüfung auf Eignung für Mehrfachnutzung“ ist bei grundsätzlich allen Planungen der sozialen Infrastruktur (auf neuen Flächen und auf Standorten sozialer Infrastruktur) anzuwenden. An dieser Aufgabe sollen alle zuständigen Verwaltungsteile bestmöglich, entsprechend ihrer Ressourcen, mitwirken.
4. Das Bezirksamt wird notwendige bezirkliche Rahmenbedingungen zur Beförderung von MFN schaffen und sich dafür einsetzen, dass auch auf gesamtstädtischer Ebene die Rahmenbedingungen für Planung, Umsetzung und den Betrieb von MFN-Projekten verbessert werden.
5. Als notwendige Grundlage wird die Planungskoordination Mehrfachnutzung (Plako MFN) eingerichtet. Sie wird durch die regelmäßige Kooperation der OE SPK und des strategischen Flächen- und Projektmanagements (FB Stadtplanung/ AG 4) sowie unter (anlassbezogener) Beteiligung der SE FM umgesetzt. Die Plako MFN kann künftig um weitere Akteure erweitert werden.
6. Die Plako MFN organisiert über die neu einzurichtende Steuerungsrunde (Koordinierungsrunde MFN) die Ausrichtung der bereits vorhandenen Gremien (AG SRO, AG Flächenmanagement, MFN-Planungsrunden, SE FM-Baurunden) auf die Aufgabe „Beförderung von Mehrfachnutzung als Handlungsprinzip“. Diese Neuausrichtung beinhaltet die Einrichtung eines ständigen TOP „Mehrfachnutzung“ auf den regelmäßigen Sitzungen der AG SRO sowie die Einrichtung eines regelmäßigen Sitzungsturnus und inhaltliche Fokussierung der AG Flächenmanagement auf die „Aktive Angebotsplanung für Mehrfachnutzung“. Eine zukünftige Erweiterung der MFN-Koordinierungsstruktur, z.B. durch eine Unter-Arbeitsgruppe der AG SRO „UAG MFN im Bestand“ ist möglich.
7. Die Bedarfsträger der sozialen Infrastruktur sollen regelmäßig an der AG SRO und der AG Flächenmanagement teilnehmen und so früh wie möglich über ihre Bedarfe, Planungen und Planungsabsichten (auf neuen Flächen und auf Standorten) informieren, damit der Prozess der Regelprüfung auf Eignung für Mehrfachnutzung umgesetzt sowie weitere Bedarfsanmeldungen berücksichtigt werden können. Eine zukünftige Formalisierung von Mehrfachnutzung als bezirkliches Handlungsprinzip (z.B. durch Aufnahme der Kategorien „Eignung für MFN“ und „Abfrage anderer Bedarfe“ in der Maßnahmenanmeldung) soll geprüft werden.
8. Die Plako MFN wird die Beförderung von Mehrfachnutzung im Bezirk durch neue Zuständigkeiten (OE SPK: MFN im Bestand; AG 4: Angebotsplanung für MFN, SE FM: MFN-Planung ab Phase 0) und neue Instrumente (Daten- und Flächenmanagement MFN, Zusammenstellung MFN-Projekte und Praxiserfahrungen) ermöglichen. Darüber hinaus wird sie den Wissenstransfer von gesamtstädtischen und bezirksübergreifenden Aktivitäten in den Bezirk sichern.
Die Rolle der SE FM wird, entsprechend der gegebenen Möglichkeiten, für den Betrieb von mehrfachgenutzten Gebäuden konkretisiert. Grundsätzlich besteht die Bereitschaft, mehrfachgenutzte Gebäude zu errichten und zu vermieten.
9. Wichtiges neues Instrument für die Beförderung der Mehrfachnutzung in Bestand und Planung ist die Einrichtung eines bezirklichen Daten- und Flächenmanagements. Dies soll als Kooperationsprojekt zwischen Stadtentwicklungsamt, zuständig für Flächen- und Planungsdaten sowie SIKo-Versorgungsdaten (AG 4, FB Vermessung) und OE SPK, zuständig für Gebäude- und Raumdaten sowie SRO-Bedarfe (Datenkoordination) umgesetzt werden.
10. Auf Grundlage des Beschlusses zur Beförderung von Mehrfachnutzung werden weitere verfügbare Ressourcen eingesetzt, um die notwendigen Strukturen, Prozesse und Instrumente weiterzuentwickeln.
Die OE SPK wird beauftragt, SRO-Mittel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen für den Baustein „MFN im Bestand“ (Lösungen für den Betrieb) einzuwerben und einen externen Dienstleister mit der Erstellung einer Handlungsanleitung „Betrieb MFN“ zu beauftragen. Dabei ist insbesondere die Rolle der SE FM bei Umsetzung und Betrieb von mehrfachgenutzten Gebäuden zu konkretisieren.
Der Beschluss ist der BVV als Vorlage zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Anlage 1:Download
Anlage 2:Download
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