Technischer Fehler bei Online-Beantragungen

Bitte beachten Sie unsere Mitteilung, wenn Sie in der Zeit vom 11.03.2026 bis 16.03.2026 eine der folgenden Dienstleistungen online beantragt haben: Unterhaltsvorschuss, Kita-Gutschein, Ehe-, Geburts- oder Sterbeurkunde, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket

Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg

2022

Jahr:2022
Sitzungstermin:13.09.2022
Betreff:

Prüfkriterien für bauliche Maßnahmen in Milieuschutzgebieten

Beschluss der BVV vom 22.06.2022

Drucksache Nr. 0158/XXI

Beschluss:Das Bezirksamt beschließt:
1. Die in der Sitzung des Bezirksamts am 23. Juni 2020 beschlossenen Prüfkriterien für die Beurteilung von Anträgen auf Rückbau, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen in den Erhaltungsgebieten nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs (soziale Erhaltungsgebiete) im Bezirk Tempelhof-Schöneberg werden gemäß dem BVV-Beschluss zur Drucksache 0158/XXI vom 22.06.2022 wie folgt geändert:
- Der Punkt 3 erhält folgende neue Fassung: Einbau bzw. Anbau von Aufzügen und Fassadengleitern, sofern keine bauordnungsrechtlichen Aufzugspflicht besteht oder im Einzelfall dargelegt werden kann, dass keine Gefährdung des Erhaltungsziels eintritt.
- Der Punkt 8 erhält folgende neue Fassung: Maßnahmen zur Energieeinparung, die über die Anpassung an die baulichen oder anlagentechnischen Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes oder der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. | S. 1519), die zuletzt durch Artikel 257 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. | S. 1328) geändert worden ist, wenn diese nach § 111 Absatz 1 des Gebäudeenergiegesetzes weiter anzuwenden ist, hinausgehen.
- Die Vorbemerkung der Prüfkriterien wird wie folgt ergänzt: Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin hat in seiner Sitzung am 13.09.2022 durch Beschluss die Prüfkriterien für die Beurteilung von Anträgen auf Rückbau, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen in den Erhaltungsgebieten nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs (soziale Erhaltungsgebiete) im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin vom 23.06.2020, Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin Nummer 29 vom 10. Juli 2020 (ABl. S. 3730-3731) geändert.
2. Die geänderten Prüfkriterien für die Beurteilung von Anträgen auf Rückbau, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen in den Erhaltungsgebieten nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs (soziale Erhaltungsgebiete) im Bezirk Tempelhof-Schöneberg (Anlage 1) werden im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht.
3. Die nachfolgende Mitteilung zur Kenntnisnahme mit der folgenden Anlage ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen:
Anlage 1 Prüfkriterien für die Beurteilung von Anträgen auf Rückbau, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen in den Erhaltungsgebieten nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs (soziale Erhaltungsgebiete) im Bezirk Tempelhof-Schöneberg
Anlage 1:Download
Zurück zur Suche