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Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg
2021
| Jahr: | 2021 |
|---|---|
| Sitzungstermin: | 01.06.2021 |
| Betreff: | Beschluss über den sich aus der Abwägung der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit ergebenden Bebauungsplanentwurf 7-29 für die Grundstücke EUREF-Campus, EUREF-Campus 1-25, Teilflächen der Torgauer Straße und des Cheruskerparks und Planreifeerklärung gemäß § 33 Absatz 1 Nummern 1 bis 3 BauGB |
| Beschluss: | Das Bezirksamt beschließt, 1. die Abwägungsergebnisse aus der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Absatz 3 BauGB i.V.m. § 4 Absatz 2 BauGB (Anlage A) sowie der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Absatz 3 BauGB i.V.m. § 3 Absatz 2 BauGB (Anlage B) zum Bebauungsplanentwurf 7-29, 2. den sich aus der Abwägung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange und der Beteiligung der Öffentlichkeit ergebenden Bebauungsplanentwurf 7-29 (Anlage 1) nebst Begründung (Anlage 2), 3. den Bebauungsplanentwurf 7-29 der zuständigen Senatsverwaltung gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 AGBauGB anzuzeigen, 4. dass die Voraussetzungen gemäß § 33 Absatz 1 Nummern 1 bis 3 BauGB (Planreife) für das Vorhaben der Innenbebauung des Gasometergerüsts (Baufeld 10, EUREF-Campus 17) im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 7-29 vorliegen ? Planreifebeschluss des Bezirksamts ?, 5. der Bezirksverordnetenversammlung die Vorlage zu Ziffer 4. nebst dem Bebauungsplanentwurf 7-29 (Anlage 1) nebst Begründung (Anlage 2) sowie die Abwägungsergebnisse aus der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit (Anlagen A und B), zur Beschlussfassung über die Planreife gemäß § 33 Absatz 1 Nummern 1 bis 3 BauGB vorzulegen ? Planreifebeschluss der Bezirksverordnetenversammlung ?. |
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