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Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg

2021

Jahr:2021
Sitzungstermin:18.05.2021
Betreff:

Beschluss über den sich aus der Abwägung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergebenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 7-93 VE für das Gelände zwischen Speyerer Straße, Martin-Luther-Straße und Barbarossastraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg und Planreifeerklärung gemäß § 33 Absatz 1 BauGB

Beschluss:Das Bezirksamt beschließt,
1. die Abwägungsergebnisse aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB (Anlage A) sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB (Anlage B) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 7-93 VE,
2. den sich aus der Abwägung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange ergebenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 7-93 VE (Anlage 1) und dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 2) nebst Begründung (Anlage 3) und Durchführungsvertrag (Anlage 4),
3. den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 7-93 VE der zuständigen Senatsverwaltung gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 AGBauGB anzuzeigen,
4. dass die Voraussetzungen gemäß § 33 Absatz 1 BauGB (Planreife) für das Vorhaben im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 7-93 VE vorliegen
? Planreifebeschluss des Bezirksamts ?,
5. der Bezirksverordnetenversammlung die Vorlage zu Ziffer 4., nebst vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 7-93 VE (Anlage 1) und dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 2) nebst Begründung inkl. Abwägungsergebnisse (Anlage 3) und Durchführungsvertrag (Anlage 4), zur Beschlussfassung über die Planreife gemäß § 33 Absatz 1 BauGB vorzulegen
? Planreifebeschluss der Bezirksverordnetenversammlung ?.
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