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Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg
2021
| Jahr: | 2021 |
|---|---|
| Sitzungstermin: | 18.05.2021 |
| Betreff: | Beschluss über den sich aus der Abwägung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergebenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 7-93 VE für das Gelände zwischen Speyerer Straße, Martin-Luther-Straße und Barbarossastraße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg und Planreifeerklärung gemäß § 33 Absatz 1 BauGB |
| Beschluss: | Das Bezirksamt beschließt, 1. die Abwägungsergebnisse aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB (Anlage A) sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB (Anlage B) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 7-93 VE, 2. den sich aus der Abwägung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange ergebenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 7-93 VE (Anlage 1) und dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 2) nebst Begründung (Anlage 3) und Durchführungsvertrag (Anlage 4), 3. den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 7-93 VE der zuständigen Senatsverwaltung gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 AGBauGB anzuzeigen, 4. dass die Voraussetzungen gemäß § 33 Absatz 1 BauGB (Planreife) für das Vorhaben im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 7-93 VE vorliegen ? Planreifebeschluss des Bezirksamts ?, 5. der Bezirksverordnetenversammlung die Vorlage zu Ziffer 4., nebst vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 7-93 VE (Anlage 1) und dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 2) nebst Begründung inkl. Abwägungsergebnisse (Anlage 3) und Durchführungsvertrag (Anlage 4), zur Beschlussfassung über die Planreife gemäß § 33 Absatz 1 BauGB vorzulegen ? Planreifebeschluss der Bezirksverordnetenversammlung ?. |
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