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Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg

2012

Jahr:2012
Sitzungstermin:11.12.2012
Betreff:

1. Änderung des Verfahrens des Bebauungsplans 7-1 (beschlossen auf der Grundlage des § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB) durch Umstellung aus einen vorhabenbezogenen




Bebauungsplan mit der Bezeichnung 7-1 VE – weiterhin nach § 13a BauGB – und dies ortsüblich bekannt zu machen sowie gleichzeitige



2. Reduzierung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans um das Grundstück Dudenstraße 90 und die planfestgestellten Eisenbahnanlagen westlich des Vorhabengrundstücks im Bezirk Tempelhof – Schöneberg, Ortsteil Schöneberg.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 7-1 VE umfasst nunmehr Teilflächen zwischen Monumentenstraße, Bezirksgrenze, Dudenstraße und der Fernbahnanlage Zentraler Bereich im Bezirk Tempelhof – Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Beschluss:Das Bezirksamt beschließt,
die beiliegenden Vorlagen zu Ziffer I.
Das Bezirksamt beschließt ferner, die beiliegende Vorlage der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Anlage 1:https://"Vorlage zur Kenntnisnahme - Umstellung des Verfahrens des Bebauungsplans 7-1 - PDF (1,8 MB) ist nicht barrierefrei":https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/_assets/politik-und-verwaltung/bezirksamt/beschluesse/2012/12-11/aenderung_verfahrens_bebauungspln_7-1.pdf
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