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Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg
2020
| Jahr: | 2020 |
|---|---|
| Sitzungstermin: | 08.09.2020 |
| Betreff: | Geringfügige Vergrößerung des Geltungsbereichs und Änderung des Geltungsbereichstitels des im Verfahren befindlichen Bebauungsplan XI-231 aba für die Verbreiterung des Tempelhofer Weges zwischen Wilhelm-Kabus-Straße und der künftigen Straße in Verlängerung der Ausfahrt A 103 Sachsendamm mit Ausnahme im Bereich der Grundstücke Tempelhofer Weg 13-24, Tempelhofer Weg 25-26 und Gotenstraße 34 einschließlich einer Teilfläche des Grundstücks Gotenstraße 50-51 und Tempelhofer Weg 27 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg |
| Beschluss: | Das Bezirksamt beschließt, 1. die geringfügige Vergrößerung des Geltungsbereichs des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans XI-231 aba um eine Teilfläche von ca. 12 m² des Grundstücks Tempelhofer Weg 62, Flurstück 143 (Flur 55). 2. die Änderung des Geltungsbereichstitels des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans XI-231 aba. Der bisherige Geltungsbereichstitel lautete: Bebauungsplan XI-231 aba für die Verbreiterung des Tempelhofer Weges zwischen Wilhelm-Kabus-Straße und der künftigen Straße in Verlängerung der Ausfahrt A 103 Sachsendamm mit Ausnahme im Bereich der Grundstücke Tempelhofer Weg 13-24, Tempelhofer Weg 25-26 und Gotenstraße 34 einschließlich einer Teilfläche des Grundstücks Gotenstraße 50-51 und Tempelhofer Weg 27 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg. Der neue Titel des Geltungsbereichs des Bebauungsplans XI-231 aba lautet: Bebauungsplan XI-231 aba für die Verbreiterung (teilweise) des Tempelhofer Weges zwischen der westlichen Grenze des Grundstücks Tempelhofer Weg 9 und Wilhelm-Kabus-Straße, einschließlich des Grundstücks Gotenstraße 49 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg. 3. die beiliegende Vorlage der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen. |
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