Technischer Fehler bei Online-Beantragungen
Bitte beachten Sie unsere Mitteilung, wenn Sie in der Zeit vom 11.03.2026 bis 16.03.2026 eine der folgenden Dienstleistungen online beantragt haben: Unterhaltsvorschuss, Kita-Gutschein, Ehe-, Geburts- oder Sterbeurkunde, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg
2020
| Jahr: | 2020 |
|---|---|
| Sitzungstermin: | 01.09.2020 |
| Betreff: | Vorkaufsrecht Friedrich-Franz-Straße 39 / Kaiserin-Augusta-Straße 66 |
| Beschluss: | Das Bezirksamt beschließt vorsorglich zur Fristwahrung die Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB für das Grundstück Friedrich-Franz-Straße 39 / Kaiserin-Augusta-Straße 66 in 12103 Berlin-Tempelhof zugunsten des Herrn Frank Altstädt alternativ zugunsten der noch zu gründenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit der Bezeichnung "FF39 KA66 GbR", unter der Maßgabe, dass 1. der Begünstigte zuvor eine Verpflichtungserklärung nach § 27a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB unterzeichnet, 2. der Begünstigte in der Lage ist, die kaufvertraglichen Pflichten zu erfüllen und 3. die Erstkäuferin nicht zuvor das Vorkaufsrecht wirksam abwendet. |
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