Technischer Fehler bei Online-Beantragungen

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Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg

2020

Jahr:2020
Sitzungstermin:01.09.2020
Betreff:

Vorkaufsrecht Friedrich-Franz-Straße 39 / Kaiserin-Augusta-Straße 66

Beschluss:Das Bezirksamt beschließt vorsorglich zur Fristwahrung die Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB für das Grundstück Friedrich-Franz-Straße 39 / Kaiserin-Augusta-Straße 66 in 12103 Berlin-Tempelhof zugunsten des Herrn Frank Altstädt alternativ zugunsten der noch zu gründenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit der Bezeichnung "FF39 KA66 GbR", unter der Maßgabe, dass
1. der Begünstigte zuvor eine Verpflichtungserklärung nach § 27a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB unterzeichnet,
2. der Begünstigte in der Lage ist, die kaufvertraglichen Pflichten zu erfüllen und
3. die Erstkäuferin nicht zuvor das Vorkaufsrecht wirksam abwendet.
Anlage 1:Download
Anlage 2:Download
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