Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg

Jahr:

2011

Sitzungstermin:23.11.2011
Betreff:Übertragung der Bearbeitung von Widerspruchsverfahren auf die Zentrale Widerspruchsstelle beim Rechtsamt
Beschluss:Das Bezirksamt beschließt:

1.
Das Bezirksamt überträgt die Bearbeitung von Widersprüchen gegen Verwaltungsakte der Bezirksverwaltung auf die Zentrale Widerspruchsstelle beim Rechtsamt. Die Zentrale Widerspruchsstelle arbeitet dem zum Erlass des Widerspruchsbescheides zuständigen Mitglied des Bezirksamtes zu und legt ihm einen Entscheidungsvorschlag vor.

2.
Abweichend hiervon obliegt die Bearbeitung von Widersprüchen gegen Bescheide des
• Fachbereichs Wohnen und Einbürgerung im Rahmen des Wohngeldgesetzes, Wohnungsbindungsgesetzes, Wohnraumförderungsgesetzes und für Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 6b BKGG),
• LuVs Sozialamt nach dem SGB XII (Grundsicherung), soweit für das Widerspruchsverfahren eine Mitwirkung des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten vorgeschrieben ist,
den jeweiligen Ausgangsbehörden.

Diese stellen sicher, dass die Bearbeitung der Widersprüche personell und organisatorisch getrennt von den Mitarbeitern erfolgt, die den Ausgangsbescheid erlassen und die Abhilfeprüfung vorgenommen haben.

3.
Hat das an sich zuständige Mitglied des Bezirksamtes bestimmenden Einfluss auf den Inhalt des Ausgangsbescheides genommen, fertigt die Zentrale Widerspruchsstelle die erforderliche Bezirksamtsvorlage.
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