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Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg

2018

Jahr:2018
Sitzungstermin:03.07.2018
Betreff:

Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept für das Stadtumbaugebiet „Neue Mitte Tempelhof“

Beschluss:Das Bezirksamt beschließt,

1. den Endbericht der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB „Rathaus Tempelhof und näheres Umfeld“ sowie die Machbarkeitsstudie „Neue Mitte Tempelhof“ zustimmend zur Kenntnis zu nehmen; 2. den Endbericht der Vorbereitenden Untersuchungen als Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) und damit als Handlungsgrundlage gem. § 171b BauGB für das in Aussicht gestellte Stadtumbaugebiet „Neue Mitte Tempelhof“ heranzuziehen. Vorbehaltlich eines Beschlusses des Senates zur Erweiterung der Gebietskulisse für das Förderprogramm Stadtumbau um das Gebiet „Neue Mitte Tempelhof“ beschließt das Bezirksamt, 3. das Stadtentwicklungsamt mit der Durchführungssteuerung des Stadtumbaugebietes „Neue Mitte Tempelhof“ gemäß Programmleitfaden Stadtumbau vom 01.03.2016 sowie mit der planungsrechtlichen Sicherung der Ziele des ISEKs zu beauftragen; 4. die SE Finanzen und Personal mit der Aufnahme in die Liste der prioritär zu verfolgenden Bauten sowie die SE Facility Management mit der Durchführung von Untersuchungen zur Erhöhung der Kostensicherheit für die Maßnahmen Kulturbaustein und Rathauserweiterung zu beauftragen und damit die haushaltstechnischen Voraussetzungen zur Aufnahme in die Investitionsplanung zu schaffen;

5. das Straßen- und Grünflächenamt sowie die
SE Facility Management mit der Prüfung evtl. zusätzlich erforderlicher Ressourcen zu beauftragen, die sich aus der vorgesehenen Bereitstellung von Städtebaufördermitteln und der damit verbundenen Umsetzung der im ISEK dargestellten Maßnahmen ergeben könnten; 6. im Portfolioausschuss für das Flurstück 410 (Götzstr. 36) für eine Clusterung in „Daseinsvorsorge I“ mit der Empfehlung zur Übertragung in das Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) zu votieren, sobald der auf diesem Grundstück geplante Neubau des Polizeiabschnitts 44 durch das Abgeordnetenhaus Berlin genehmigt ist; 7. die Flurstücke 183/44 und 183/45 sowie Teilflächen des Flurstücks 183/43 (Götzstr. 8-12) zum Zweck des Wohnungsbaus abzugeben und sich dem Votum der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen anzuschließen, sobald die Bezirkszentralbibliothek verlagert wurde und diese Flurstücke damit für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg nicht mehr betriebsnotwendig sind; 8. die aus der Anlage ersichtliche Mitteilung zur Kenntnisnahme an die Bezirksverordnetenversammlung weiterzuleiten.
Anlage 1:Download
Anlage 2:Download
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