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Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg

2018

Jahr:2018
Sitzungstermin:20.03.2018
Betreff:

Beschluss über den sich aus der Abwägung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergebenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 7-81VE



und



Planreifeerklärung gemäß § 33 Abs. 1 BauGB

Beschluss:Das Bezirksamt beschließt,

1. den sich aus der Abwägung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ergebenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 7-81VE nebst Begründung inkl. Abwägung (Anlage 1), Durchführungsvertrag (Anlage 2), Vorhabenplan (Anlage 3) und dies zwecks Beschlussfassung zu 3. der Bezirksverordnetenversammlung vorzulegen, 2. den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-81VE der zuständigen Senatsverwaltung gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 AGBauGB anzuzeigen. 3. dass die Voraussetzungen gemäß § 33 Abs. 1 BauGB (Planreife) für das Vorhaben im Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 7-81VE vorliegen und dies der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen
Anlage 1:Download
Anlage 2:Download
Anlage 3:Download
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