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Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg

2018

Jahr:2018
Sitzungstermin:06.02.2018
Betreff:

Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-66VE für das Grundstück Bautzener Straße 21-24/Yorckstraße 55-56A

Beschluss:Das Bezirksamt beschließt,

1. den sich aus der Abwägung der eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB ergebenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-66VE vom 22. Juni 2016 mit Deckblatt vom 15. November 2017 nebst Begründung inkl. Abwägung (Anlage 1) der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) zur Beschlussfassung vorzulegen, sowie

2. den Entwurf der Rechtsverordnung (Anlage 2) zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-66VE gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) der Bezirksverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen.
Anlage 1:Download
Anlage 2:Download
Anlage 3:Download
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