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Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg

2018

Jahr:2018
Sitzungstermin:21.08.2018
Betreff:

Reduzierung des Geltungsbereichs des im Verfahren befindlichen, bezirksgrenzenübergreifenden Bebauungsplanes VI-140a (Park am Gleis-dreieck) um Flächen der Yorckstraße



Änderung des Geltungsbereiches des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes 7-21 (Flaschenhalspark und angrenzende Flächen, Ortsteil Schöneberg) im Bereich der Yorckstraße und der Monumentenstraße

Beschluss:1. Der Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen, bezirksgrenzenübergreifenden Bebauungsplanes VI-140a für die öffentliche Parkanlage Gleisdreieck zwischen Schöneberger Ufer, Tempelhofer Ufer, Möckernstraße, Yorckstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg und im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg wird um Flächen der Yorckstraße reduziert (vgl. Anlage 1).

2. Der Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes 7-21 für das Gelände südlich der Yorckstraße und östlich der Nord-Süd Bahntrasse bestehend aus den Flurstücken 14 und 32 (Flur 67), Teilflächen der Flurstücke 37 und 38 (Flur 67), einer Teilfläche des Grundstücks Kreuzbergstraße 40 sowie einem Abschnitt der Monumentenbrücke im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg wird im Bereich der Yorckstraße und der Monumentenbrücke gemäß Anlage 2 geändert, so dass der Titel des Bebauungsplanes 7-21 unter Berücksichtigung neuer Flurstücksbildungen und Flächenbezeichnungen wie folgt lautet: Bebauungsplan 7-21 für den Flaschenhalspark und benachbarte Flächen, bestehend aus dem Flurstück 77 (Flur 67), einer Teilfläche des Grundstücks Monumentenstraße 15, einer Teilfläche des Grundstücks Kreuzbergstraße 40 sowie jeweils einem Abschnitt der Yorckstraße und der Monumentenbrücke im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg.

3. Das Bezirksamt beschließt ferner die beiliegende Vorlage der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Anlage 1:Download
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