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Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg

2018

Jahr:2018
Sitzungstermin:02.10.2018
Betreff:

Planreife gem. § 33 Abs. 1 BauGB für eine Teilfläche (MK1 und MK2) des Bebauungsplanentwurfs 7-75 für das Gebiet zwischen Tempelhofer Weg, Hedwig-Dohm-Straße, Sachsendamm und Gotenstraße mit Ausnahme von Teilflächen der Grundstücke Sachsendamm 64, Gotenstraße 44-49, Gotenstraße 50-51, Tempelhofer Weg 27 und Tempelhofer Weg 28 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Beschluss:Das Bezirksamt beschließt,

1. dass die Voraussetzungen gemäß § 33 Abs. 1 BauGB (Planreife) für zwei Vorhaben auf einer Teilfläche innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs 7-75 (MK1-/MK2-Flächen mit Büro- und Einzelhandelsnutzungen) vorliegen – Planreife-beschluss des Bezirksamts –,

2. der Bezirksverordnetenversammlung die Vorlage zu Ziffer 1 nebst Bebauungsplanentwurf 7-75 mit Begründung (Anl. 1 und 2) und dem städtebaulichen Vertrag (Anl. 3) zur Beschlussfassung über die Planreife gem. § 33 Abs. 1 BauGB vorzulegen – Planreife-beschluss der Bezirksverordnetenversammlung –.
Anlage 1:Download
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