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Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg

2017

Jahr:2017
Sitzungstermin:07.11.2017
Betreff:

Anzeigeverfahren gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches zum Entwurf des Bebauungsplans 7-47 für die Fläche zwischen Hildegard-Knef-Platz, Lotte-Laserstein-Straße, Sachsendamm und der Hedwig-Dohm-Straße (Grundstück Sachsen-damm 55-60) sowie für die Hedwig-Dohm-Straße und die Wilhelm-Kabus-Straße zwischen Ringbahn und Tempelhofer Weg im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Beschluss:Das Bezirksamt beschließt,

1. das Abwägungsergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan 7-47 (Kapitel V. 9 und V. 8 der Anlage 2),

2. den Entwurf des Bebauungsplans 7-47 vom 26. Mai 2017 für die Fläche zwischen Hildegard-Knef-Platz, Lotte-Laserstein-Straße, Sachsen-damm und der Hedwig-Dohm-Straße (Grund-stück Sachsendamm 55-60) sowie für die Hedwig-Dohm-Straße und die Wilhelm-Kabus-Straße zwischen Ringbahn und Tempelhofer Weg im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg nebst Begründung (Anlage 2),

3. den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-47 (Anlage 3),

4. den Entwurf des Bebauungsplans 7-47 nach der Beschlussfassung der für verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung anzuzeigen.
Anlage 1:Download
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