Technischer Fehler bei Online-Beantragungen

Bitte beachten Sie unsere Mitteilung, wenn Sie in der Zeit vom 11.03.2026 bis 16.03.2026 eine der folgenden Dienstleistungen online beantragt haben: Unterhaltsvorschuss, Kita-Gutschein, Ehe-, Geburts- oder Sterbeurkunde, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket

Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg

2012

Jahr:2012
Sitzungstermin:14.08.2012
Betreff:

Reduzierung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans 7-37Bi im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Lichtenrade

Beschluss:Das Bezirksamt beschließt,
die Reduzierung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 7-37Bi
1. um die Grundstücke Bahnhofstraße 16-22 und Rehagener Straße 30 sowie
2. um die Grundstücke Goltzstraße 35A-39 und Kirchhainer Damm 2 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Lichtenrade (s. Anlage1).

Der Titel lautet unverändert: Bebauungsplan 7-37Bi für Teilflächen zwischen Poleigrund, Miethepfad, Schichauweg, Barnetstraße, Groß-Ziethener Straße, Bezirksgrenze zu Landkreisen Dahme-Spreewald sowie Teltow-Fläming, Blohmstraße, Grenze zum Ortsteil Marienfelde und Motzener Straße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Lichtenrade (s. Anlage 1).

Das Bezirksamt beschließt ferner, die beiliegende Vorlage der Bezirksverordneten-
versammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Anlage 1:https://"Vorlage zur Kenntnisnahme - Reduzierung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans 7-37Bi - PDF (1 MB) ist nicht barrierefrei":https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/_assets/politik-und-verwaltung/bezirksamt/beschluesse/2012/08-14/reduzierung_des_geltungsbereiches_des_bebauungsplans_7_37bi_im_bezirk_tempelhof_schoeneberg_ortsteil_lichtenrade.pdf
Zurück zur Suche