Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg

2016

Jahr:2016
Sitzungstermin:12.04.2016
Betreff:

Änderung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 7-72VE für das Grundstück Hauptstraße 162 / Willmanndamm 22 im Bezirk Tempelhof – Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Beschluss:Das Bezirksamt beschließt,
1. den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7 72VE um die vor dem Grundstück liegenden Straßenabschnitte (bis zur jeweiligen Straßenmitte) zu erweitern.

2. Das Bezirksamt beschließt ferner, die Bezirksverordnetenversammlung von dem Beschluss über die Erweiterung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu unterrichten.
Anlage 1:https://"Vorlage zur Kenntnisnahme - Erweiterung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 7-72VE – PDF (37 KB) ist nicht barrierefrei":http://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/_assets/politik-und-verwaltung/bezirksamt/beschluesse/2016/04-12/vorlage-zur-kenntnisnahme.pdf
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