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Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg

2015

Jahr:2015
Sitzungstermin:10.02.2015
Betreff:

Vorlage zur Festsetzung des Bebauungsplans 7-26 für ehemaliges Bahngelände westlich der S-Bahntrasse S 2 bestehend aus dem Grundstück Bautzener Straße 20 sowie aus Teilflächen der Grundstücke Dudenstraße 80/Monumentenstraße 15, General-Pape-Straße 25 und Monumentenstraße 14 sowie aus je einem Abschnitt der Kolonnen- und Monumentenbrücke im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Beschluss:Das Bezirksamt beschließt,

1. die Abwägungsergebnisse der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanverfahren 7-26 (Anlage 1a und 1 b),
2. den Entwurf des Bebauungsplans 7-26 vom 26. August 2010 nebst Begründung (Anlage 2) der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 6 Absatz 3 des Geset-zes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) zur Beschlussfassung vorzulegen,
3. den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans 7-26 gemäß § 12 Absatz 2 Nummer 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) (An-lage 3) der Bezirksverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen.
Anlage 1:https://"Beschluss vom 10.02.2015: Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 7 bis 46 um das Flurstück 35 – PDF (3.0 MB) ist nicht barrierefrei":https://imperia.berlinonline.de/ba-tempelhof-schoeneberg/_assets/politik-und-verwaltung/bezirksamt/beschluesse/2015/02-10/562_beschluss_erweiterung_geltungsbereich_bebauungsplan-7-bis-46.pdf
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