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Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg
2014
| Jahr: | 2014 |
|---|---|
| Sitzungstermin: | 11.11.2014 |
| Betreff: | Einleitung eines Verfahrens für eine „soziale Erhaltungsverordnung“ gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich Schöneberger Insel, Ortsteil Schöneberg |
| Beschluss: | Das Bezirksamt beschließt: die Einleitung des Verfahrens für eine Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 30 AGBauGB für die Grundstücke zwischen Monumentenstraße, östliche Grenze des Grundstücks Monumentenstraße 13, Verlängerung der Grundstücksgrenze bis zur Kesselsdorfstraße, Kesselsdorfstraße, Kolonnenstraße, Naumannstraße, Torgauer Straße, Cherusker Park und Wannseebahngraben im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Bezirksverordnetenversammlung hiervon gemäß § 15 BezVG zu unterrichten. |
| Anlage 1: | https://"Mitteilung zur Kenntnisnahme: die Einleitung des Verfahrens für eine Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 30 AGBauGB für die Grundstücke zwischen Monumentenstraße, östliche Grenze des Grundstücks Monumentenstraße 13, Verlängerung der Grundstücksgrenze bis zur Kesselsdorfstraße, Kesselsdorfstraße, Kolonnenstraße, Naumannstraße, Torgauer Straße, Cherusker Park und Wannseebahngraben im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg – PDF (2.1 MB) ist nicht barrierefrei":/ba-tempelhof-schoeneberg/_assets/politik-und-verwaltung/bezirksamt/beschluesse/2014/11-11/verfahren_soziale_erhaltungsverordnung.pdf |