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Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg

2014

Jahr:2014
Sitzungstermin:11.11.2014
Betreff:

Einleitung eines Verfahrens für eine „soziale Erhaltungsverordnung“ gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich Schöneberger Insel, Ortsteil Schöneberg

Beschluss:Das Bezirksamt beschließt: die Einleitung des Verfahrens für eine Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 30 AGBauGB für die Grundstücke zwischen Monumentenstraße, östliche Grenze des Grundstücks Monumentenstraße 13, Verlängerung der Grundstücksgrenze bis zur Kesselsdorfstraße, Kesselsdorfstraße, Kolonnenstraße, Naumannstraße, Torgauer Straße, Cherusker Park und Wannseebahngraben im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Bezirksverordnetenversammlung hiervon gemäß § 15 BezVG zu unterrichten.
Anlage 1:https://"Mitteilung zur Kenntnisnahme: die Einleitung des Verfahrens für eine Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 30 AGBauGB für die Grundstücke zwischen Monumentenstraße, östliche Grenze des Grundstücks Monumentenstraße 13, Verlängerung der Grundstücksgrenze bis zur Kesselsdorfstraße, Kesselsdorfstraße, Kolonnenstraße, Naumannstraße, Torgauer Straße, Cherusker Park und Wannseebahngraben im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg – PDF (2.1 MB) ist nicht barrierefrei":/ba-tempelhof-schoeneberg/_assets/politik-und-verwaltung/bezirksamt/beschluesse/2014/11-11/verfahren_soziale_erhaltungsverordnung.pdf
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