Öffnungszeiten der Friedhöfe
Nutzungszeiten für Friedhofsbesuchende sind gemäß § 5 der Berliner Friedhofsordnung von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Außerhalb der Besuchszeiten ist der Aufenthalt nicht gestattet. Die Friedhöfe im Bezirk werden nachts jedoch nicht verschlossen, da es keine rechtliche Verpflichtung dazu gibt.