Allgemeine Informationen zu den Friedhöfen

Symbolbild Friedhof Stubenrauchstraße

Öffnungszeiten der Friedhöfe

Nutzungszeiten für Friedhofsbesuchende sind gemäß § 5 der Berliner Friedhofsordnung von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Außerhalb der Besuchszeiten ist der Aufenthalt nicht gestattet. Die Friedhöfe im Bezirk werden nachts jedoch nicht verschlossen, da es keine rechtliche Verpflichtung dazu gibt.

Wasserversorgung

Das Wasser wird im Frühjahr angestellt, wenn gewährleistet ist, dass es dauerhaft keinen Frost mehr geben wird. In der Regel ist dies erst ab April der Fall. Das Abstellen der Wasserversorgung geschieht nach Totensonntag im November.

Durch Havarien oder Vandalismus kann es in Einzelfällen auch zwischendurch zu einer Sperrung kommen. Informationen darüber finden Sie dann vor Ort in einem Aushang oder unter Aktuelles.

Toiletten

Folgende Sanitäranlagen sind auf den geöffneten Friedhöfen vorhanden:

Heidefriedhof
  • Toiletten im Seitenflügel der Kapelle – nur während der Arbeitszeiten geöffnet
  • Eine barrierefreie City-Toilette vor dem Haupteingang
Friedhof Eythstraße
  • Eine barrierefreie City-Toilette im Bereich des Haupteingangs
Friedhof Stubenrauchstraße
  • Eine nicht barrierefreie Toilette im Anbau der Kapelle

Sturm

Ein Friedhof ist eine Grünanlage mit besonderer Zweckbestimmung. Das Betreten geschieht auf eigene Gefahr und ist insbesondere bei orkanartigen Stürmen zu Ihrer Sicherheit untersagt.

Schnee- und Eisglätte

Eine Beseitigung von Schnee- und Eisglätte erfolgt ausschließlich von Montag bis Freitag und nur auf Haupt- oder Beisetzungswegen.

Abfall

Die Entsorgung von Abfällen sollte getrennt über die grünen Tonnen (für kompostierbare Abfälle) und die schwarzen Tonnen (für Restmüll) erfolgen. Die Verwendung von LED-Lichtern ist untersagt, da die enthaltenen Akkus gesondert entsorgt werden müssen.

Einschränkungen

Es wird um einen respektvollen Umgang mit den Begräbnisstätten und der Umgebung sowie um pietätvolles Verhalten gebeten. Deshalb gilt Folgendes:

  • Auf den Friedhöfen ist es grundsätzlich nicht gestattet, Hunde mitzunehmen.
  • Auch das Fahrradfahren ist nicht erlaubt.
  • Mit dem privaten PKW ist das Befahren der Friedhöfe, auch in den Eingangsbereichen, untersagt. Gewerbliche Fahrzeuge dürfen nur mit einer gebührenpflichtigen Erlaubnis der Friedhofsverwaltung sowie nach Ankündigung das Gelände befahren. Die Auffahrtgenehmigung ist mitzuführen und sichtbar im Fahrzeug zu platzieren.

Ehrengrabstätten

Ehrengrabstätten sind Ausdruck der Ehrung Verstorbener durch das Land Berlin. Die Verstorbenen haben zu Lebzeiten hervorragende Leistungen mit engem Bezug zu Berlin erbracht oder sie haben sich durch ihr überragendes Lebenswerk um die Stadt verdient gemacht.

Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft

Das Gräbergesetz des Bundes (Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft vom 1. Juli 1965) verpflichtet die Länder, die auf ihrem Gebiet liegenden Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft festzustellen und einzurichten sowie zu pflegen und zu erhalten.

Friedhofsverwaltung

Fachbereich Straßen- und Grünflächenverwaltung

Verkehrsanbindungen

Was bedeutet der Unterstrich?

Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?

Hier wird der sogenannte “Gender-Gap” erklärt!