Handel in der Stadt hat viele verschiedene Formen und Funktionen. Die Bandbreite reicht vom Einkauf für den täglichen Bedarf, über den gezielten Einkauf im Fachgeschäft bis zum Erlebniseinkauf in der Freizeit. Trotz zunehmendem Internet- und Versandhandel spielt der Handel vor Ort immer noch eine wichtige Rolle.
Um eine flächendeckende Nahversorgung, stadtverträgliche Fachmärkte sowie attraktive und konkurrenzfähige Einkaufsstraßen zu ermöglichen, muss die Ansiedlung vom Handel in der Stadt gesteuert werden. Das bezirkliche Einzelhandels- und Zentrenkonzept schafft dafür rechtliche Grundlagen und legt Ziele für die Entwicklung des Handels im Bezirk fest.
Aktuelle Leitlinien und Entwicklungsziele
Ein wesentliches Ziel ist die Stärkung und Aufwertung der zentralen Versorgungsbereiche des Bezirks. Zentrale Versorgungsbereiche zeichnen sich dadurch aus, dass sich dort nicht nur ein entsprechendes Einzelhandelsangebot findet, sondern auch Gastronomie und Dienstleistungen, sowie öffentliche Einrichtungen dort angesiedelt sind. Dadurch soll ein gut erreichbarer, zentraler Anlaufpunkt geschaffen werden.
Häufig stellen große Supermärkte und Discounter wichtige Nutzungen in den Zentren dar. Um die Nahversorgung mit Lebensmitteln und Produkten des täglichen Bedarfs flächendeckend sicherzustellen, wurden im bezirklichen Konzept Leitlinien entwickelt, nach denen Nahversorgungsunternehmen auch außerhalb der Zentren verträglich angesiedelt werden können.
Reaktionen auf Trends – Aktuelle Entwicklungen und wesentliche Neuerungen der Fortschreibung
Im Juni 2026 wurde das fortgeschriebene Zentren- und Einzelhandelskonzept durch das Bezirksamt beschlossen. Einige bislang sehr lang ausgewiesene Zentren (Länge über 800 m) wurden in zwei Zentren aufgeteilt, um den unterschiedlichen Entwicklungsdynamiken im Verlauf besser gerecht werden zu können (Tempelhofer Damm und Mariendorfer Damm). Einige kleine Zentren werden nicht länger als Zentren geführt, da sie nicht den aktuellen rechtlichen Mindestanforderungen entsprechen. Wegen ihrer Bedeutung für die Nahversorgung und um ihnen weiterhin Entwicklungsmöglichkeiten zu geben, werden sie nun als Nahversorgungsstandorte mit besonderem Gewicht eingestuft.
Insgesamt liegt der Fokus bei der Entwicklung der Zentren auf einer stärkeren Fokussierung auf ihre Kernbereiche, um dort attraktive Angebote zu bündeln. Dazu gehört auch, dass in Zukunft auch Drogeriemärkte ab einer gewissen Größe vorwiegend in den Zentren angesiedelt werden sollen. In Tempelhof-Schöneberg befinden sich bereits heute fast alle Drogeriemärkte in Zentren. Mit der Regelung soll daher in erster Linie Fehlentwicklungen vermeiden.
Hinsichtlich der Nahversorgung verfügt Tempelhof-Schöneberg über ein überdurchschnittliches Angebot in den Sortimentsgruppen Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren und ist im Bereich Drogeriewaren durchschnittlich aufgestellt. Versorgungslücken, in denen kein großer Lebensmittelmarkt oder Discounter innerhalb von 12 Minuten Fußweg erreichbar ist, gibt es in Teilen von Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade. Die neuen Ansiedlungsleitlinien berücksichtigen die geringere Dichte der Wohnbevölkerungen in diesen Ortsteilen und erleichtern somit die Ansiedlung neuer Märkte.
Im Bezug auf die Fachmarktstandorte gab es nur kleine Änderungen. Neu ist, dass künftig auch typische Fachmarktsortimente (Möbel, Heimwerk- und Handwerkerbedarf) priorisiert in die Zentren gelenkt werden sollen, so lange die Größe des Geschäfts innerhalb der Zentren verträglich ist.