Beantragung einer Kostenübernahme für eine Psychotherapie mit Lernanteile:
Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:
(Antragsformulare sind untenstehend – sie lassen sich im Adobe Acrobat Reader online ausfüllen)
1. Antrag auf Leistungen nach SGB VIII
2. Datenschutzerklärung
3. Schweigepflichtentbindung für den KJPD (Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst)
Alle Unterlagen sind bitte von allen sorgeberechtigten Elternteilen zu unterschreiben.
Bei Eltern die nicht miteinander verheiratet sind benötigen wir einen Nachweis über die Verteilung des Sorgerechts. Bei alleinigem Sorgerecht z.B. einen Auszug aus dem Sorgerechtsregister, bei gemeinsamem Sorgerecht z.B. Dokument über Eintragung des gemeinsamen Sorgerechts.
4. Zudem brauchen wir eine Geburtsurkunde des Kindes.
Bei Nicht-EU-Bürgern benötigen wir zudem eine Kopie des Ausweises von Mutter, Vater und Kind, sowie die Aufenthaltstitel.
Bitte geben Sie eine Telefonnummer und Email-Adresse an unter der Sie gut zu erreichen sind.
Bitte schicken Sie uns alle Unterlagen zusammen.
an folgende Adresse:
Alle anderen Unterlagen können Sie auch per Mail an
Teilhabefachdienst-Jugend@ba-ts.berlin.de einreichen. Bei sensiblen Daten ist es ggf. sinnvoll die Mail mit einem Passwort zu schützen
oder per Fax: 030-90277-2992
Erst wenn wir alle Unterlagen hier haben, können wir einen Auftrag an den KJPD – Kinder-und Jugendpsychiatrische Dienst – stellen, dass hier eine psychologische Einschätzung des Umfangs und Bedarfs erfolgen kann.
So geht es weiter im Verfahren:
Nachdem wir eine Stellungnahme vom KJPD erhalten haben, werden zumeist fünf probatorische Stunden genehmigt. Wir schreiben Ihnen dann, dass Sie sich eine/n Anbieter_in aussuchen können. Nach den fünf Stunden benötigen wir von der Anbieterin oder vom Anbieter einen Kosten- u. Behandlungsplan.
Nach Eingang des Kosten- u. Behandlungsplans erstellt der KJPD erneut eine Stellungnahme für uns, mit einer Empfehlung der Fachleistungsstunden für ein Jahr.
Nach positiver Bedarfsprüfung erstellen wir eine Kostenübernahme und leiten diese an die Wirtschaftliche Jugendhilfe. Dort wird ein Bescheid erstellt und an Sie und den/die Anbieter_in geschickt.