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Über den Jugendhilfeausschuss Tempelhof-Schöneberg

Ausschnitt des BVV-Saals im Rathaus Schöneberg

Über den Jugendhilfeausschuss Tempelhof-Schöneberg

Jugendhilfeausschüsse (JHA) sind zentrale Gremien der kommunalen Jugendhilfe in Deutschland. Auch im Bezirk Tempelhof-Schöneberg besteht ein Jugendhilfeausschuss. Er ist Teil des örtlichen Jugendamts, das als zweigliedrige Behörde aufgebaut ist: auf der einen Seite die Verwaltung (Jugendamt im engeren Sinne), auf der anderen Seite der Jugendhilfeausschuss als politisches Gremium. Zugleich ist er Ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung für den Geschäftsbereich Jugend. Er arbeitet eng mit dem Jugendamt zusammen und entscheidet über wichtige Fragen, die Kinder, Jugendliche und Familien betreffen – von der Planung neuer Angebote bis zur Förderung freier Träger.

Was macht der Jugendhilfeausschuss?

Der Jugendhilfeausschuss berät und entscheidet über viele Themen, die die Lebenswelt junger Menschen im Bezirk betreffen. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:
  • Planung und Weiterentwicklung von Angeboten der Jugendhilfe im Bezirk
  • Förderung und Zusammenarbeit mit freien Trägern (z. B. Jugendzentren, Beratungsstellen)
  • Beschlüsse über die Verwendung von Mitteln für Projekte und Einrichtungen
  • Kontrolle und Begleitung der Arbeit des Jugendamtes
  • Beratung zu aktuellen jugendpolitischen Themen

Damit trägt der Ausschuss dazu bei, dass die Jugendhilfe bedarfsgerecht, vielfältig und sozial gerecht gestaltet wird.

Wer sitzt im Jugendhilfeausschuss?

Der Jugendhilfeausschuss ist vielfältig zusammengesetzt. Er besteht aus:

  • 9 Mitgliedern der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen
  • 6 Vertreterinnen und Vertretern der freien Träger der Jugendhilfe, die von der BVV gewählt werden sowie
  • Beratenden Mitgliedern mit unterschiedlichen Erfahrungsperspektiven in der Jugendhilfe, die von der BVV berufen werden.

Diese Zusammensetzung sorgt dafür, dass politische, fachliche und praktische Perspektiven in die Entscheidungen einfließen.

Gesetzliche Grundlagen
Die Arbeit des Jugendhilfeausschusses basiert auf folgenden Gesetzen:

§ 71 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe

§ 80 SGB VIII – Jugendhilfeplanung

§ 35 AG KJHG Berlin – Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG) des Landes Berlin

§ 33 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVerwG) des Landes Berlin

Diese Rechtsgrundlagen sichern die demokratische Mitwirkung und fachliche Qualität in der Jugendhilfe vor Ort.

Warum ist der Jugendhilfeausschuss wichtig?

Der Jugendhilfeausschuss ist ein Bindeglied zwischen Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft. Er sorgt dafür, dass die Interessen von Kindern, Jugendlichen und Familien gehört und umgesetzt werden.

Seine Entscheidungen haben direkten Einfluss auf die Angebote, Einrichtungen und Hilfen, die im Bezirk zur Verfügung stehen.

Kontaktmöglichkeiten

Sie erreichen den Jugendhilfeausschuss bzw. dessen Vorsitzenden über das Büro der Bezirksverordnetenversammlung unter bvv-buero@ba-ts.berlin.de