Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Ärztin mit Unterlagen erklärt einem Patienten die Ergebnisse

Die Erstuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und dient dem Schutz des Jugendlichen. Bei dieser Untersuchung stellt die Ärztin/der Arzt neben dem allgemeinen Gesundheitszustand fest, ob durch die beabsichtigte Beschäftigung eine Gesundheitsgefährdend auftreten oder die Entwicklung der Jugendlichen/des Jugendlichen negativ beeinflusst werden könnte. Darüber hinaus kann eine Ärztin/ein Arzt besondere der Gesundheit dienende Maßnahmen empfehlen. Bei Bedarf ist eine außerordentliche Nachuntersuchung erforderlich.
Das Ziel der Untersuchung ist es, mögliche Spät- und Dauerschäden zu vermeiden.

Voraussetzungen

Jugendliche, die das 15. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen sich vor Eintritt in das Berufsleben einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Für die Untersuchung ist ein “Untersuchungsberechtigungsschein” erforderlich. Er wird bei der Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses von dem Jungendgesundheitsdienst ausgegeben, in dessen Bereich die Jugendliche/der Jugendliche die letzte allgemeinbildende Schule besucht oder besucht hat.
Für die Untersuchung können Sie von der freien Arztwahl Gebrauch machen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Untersuchung im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst durchführen zu lassen; hierfür vereinbaren Sie bitte einen Termin