Die Erstuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und dient dem Schutz des Jugendlichen. Bei dieser Untersuchung stellt die Ärztin/der Arzt neben dem allgemeinen Gesundheitszustand fest, ob durch die beabsichtigte Beschäftigung eine Gesundheitsgefährdend auftreten oder die Entwicklung der Jugendlichen/des Jugendlichen negativ beeinflusst werden könnte. Darüber hinaus kann eine Ärztin/ein Arzt besondere der Gesundheit dienende Maßnahmen empfehlen. Bei Bedarf ist eine außerordentliche Nachuntersuchung erforderlich.
Das Ziel der Untersuchung ist es, mögliche Spät- und Dauerschäden zu vermeiden.
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Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
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