Technischer Fehler bei Online-Beantragungen

Bitte beachten Sie unsere Mitteilung, wenn Sie in der Zeit vom 11.03.2026 bis 16.03.2026 eine der folgenden Dienstleistungen online beantragt haben: Unterhaltsvorschuss, Kita-Gutschein, Ehe-, Geburts- oder Sterbeurkunde, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket

Untersuchung und Zuordnung bei Integrationsmaßnahmen (“I-Status”)

Ihr Kind braucht Hilfe und soll zusätzliche Förderung erhalten? Der Kindergarten hat Sie angesprochen, dass Ihr Kind mehr Unterstützung/Begleitung benötigt und Sie haben sich nun für einen Integrationsstatus für Ihr Kind entschieden?

Der Integrationsstatus gilt nur für die Zeit des Kindergartenbesuches und wird nicht an die Schule übermittelt.

Für die Erteilung eines Integrationsstatus, auch „I-Status“ genannt ist das Jugendamt zuständig. Über den KJGD erhalten Sie eine sogenannte fachdienstliche Zuordnung für Ihr Kind, die sie für den Antrag benötigen. Hierfür benötigen wir möglichst vorab einen Entwicklungsbericht der Kita.
Bitte vereinbaren Sie für die Vorstellung Ihres Kindes einen Termin, zu dem Sie bitte alle notwendigen Befunde Ihres Kindes (z.B. SPZ-Bericht, Therapien wie Logopädie und Ergotherapie, Arztbriefe) mitbringen.

Wenn der Integrationsstatus zeitlich befristet wurde und vor Schulbeginn verlängert werden soll, dann wird ggf. eine erneute Vorstellung Ihres Kindes bei uns im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst notwendig. Bitte bemühen Sie sich 6-8 Wochen vor Ablauf um einen Termin bei uns.

Beratungsstellen KJGD Tempelhof-Schöneberg