Informationen zu Masern und zum Masernschutzgesetz

mehrere Personen mit Masern oder Windpocken

Masern sind aufgrund möglicher Komplikationen keine harmlose Erkrankung. Sie können z.T. einen schweren Krankheitsverlauf verursachen…

Meldungen an das Gesundheitsamt gemäß § 20 Infektionsschutzgesetz (IFSG) bei fehlendem Nachweis der Immunität gegen Masern (nicht vollständig nachgewiesenen Impfungen oder fehlendes ärztliches Attest).

Gesundheitsamt

Hygiene und Umweltmedizin