Masern sind aufgrund möglicher Komplikationen keine harmlose Erkrankung. Sie können z.T. einen schweren Krankheitsverlauf verursachen…
Meldungen an das Gesundheitsamt gemäß § 20 Infektionsschutzgesetz (IFSG) bei fehlendem Nachweis der Immunität gegen Masern (nicht vollständig nachgewiesenen Impfungen oder fehlendes ärztliches Attest).
- Aktuelles zur Pflichtimpfung gegen Masern finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums