Technischer Fehler bei Online-Beantragungen

Bitte beachten Sie unsere Mitteilung, wenn Sie in der Zeit vom 11.03.2026 bis 16.03.2026 eine der folgenden Dienstleistungen online beantragt haben: Unterhaltsvorschuss, Kita-Gutschein, Ehe-, Geburts- oder Sterbeurkunde, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket

Gebühren für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis

Die Gebühr für die Erteilung der allgemeinen Heilpraktikererlaubnis und für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie beträgt 400,00 Euro.

Der Betrag ist in folgenden Teilbeträgen zu zahlen:

  • 90,00 € bei Antragsstellung nach Zahlungsaufforderung
  • 110,00 € vor Antritt der schriftlichen Überprüfung nach Zahlungsaufforderung
  • 200,00 € nach Bestehen der mündlichen Überprüfung

weitere Gebühren für die sektorale Heilpraktikererlaubnis

  • Rücknahme des Antrags bis zu 5/10 der Gesamtgebühr, mindestens 90,00 €
  • Heilpraktikerüberprüfung beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, als Diplom oder M.Sc. Psychologe/in nach Aktenlage 330,00 €
  • Heilpraktikerüberprüfung beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie, als Physiotherapeut/in nach Aktenlage 330,00 €
  • Heilpraktikerüberprüfung beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie, als Physiotherapeut/in bei Notwendigkeit der mündlichen Überprüfung 400,00 €
  • Heilpraktikerüberprüfung beschränkt auf das Gebiet der Podologie, als Podologe/in nach Aktenlage 330,00 €
  • Heilpraktikerüberprüfung beschränkt auf das Gebiet der Podologie, als Podologe/in bei Notwendigkeit der mündlichen Überprüfung 400,00 €
  • Heilpraktikerüberprüfung beschränkt auf das Gebiet der Ergotherapie, als Ergotherapeut/in nach Aktenlage 330,00 €
  • Heilpraktikerüberprüfung beschränkt auf das Gebiet der Ergotherapie, als Ergotherapeut/in bei Notwendigkeit der mündlichen Überprüfung 400,00 €
  • Heilpraktikerüberprüfung beschränkt auf das Gebiet der Logopädie, als Logopäde/in nach Aktenlage 330,00 €
  • Heilpraktikerüberprüfung beschränkt auf das Gebiet der Logopädie, als Logopäde/in bei Notwendigkeit der mündlichen Überprüfung 400,00 €

Grundsätzlich gilt für die sektorale Heilpraktikererlaubnis: Bitte überweisen Sie die jeweilige Gebühr erst nach Erhalt der Zahlungsaufforderung, bei Antragstellung wird eine Gebühr in Höhe von 165,00 € erhoben.

Gesundheitsamt

Heilpraktikerbereich

Was bedeutet der Unterstrich?

Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?

Hier wird der sogenannte “Gender-Gap” erklärt!